Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:NSU-Prozess: Wohlleben hat nichts mehr zu verlieren

  • Die Verteidiger von Ralf Wohlleben im NSU-Prozess liefern sich Grabenkämpfe mit dem Gericht. Derzeit wird über den zwölften Befangenheitsantrag entschieden.
  • Er wirft dem Gericht vor, "gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit des Angeklagten" verstoßen zu haben.
  • Der Anwalt eines Nebenklägers kritisierte den Befangenheitsantrag als "auf einer vorsätzlichen, bösartigen Falschinterpretation des Haftbeschlusses" basierend.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Es geht hin und her zwischen dem Gericht und den Verteidigern des Angeklagten Ralf Wohlleben. Am Donnerstag stellten diese erneut einen Befangenheitsantrag, mit dem sämtliche Richter des 6. Strafsenats im NSU-Prozess abgelehnt wurden. Zuvor hatte das Gericht entschieden, dass Wohlleben, dem Beihilfe zu Mord in neun Fällen vorgeworfen wird, weiterhin in Untersuchungshaft bleiben muss. Das will er sich nicht gefallen lassen. Ein Nebenkläger sieht in seinem neuen Antrag aber keinerlei Substanz - und spricht von "Popanz".

Es ist bereits der zwölfte Befangenheitsantrag in diesem langen Verfahren, und die Wahrscheinlichkeit, dass er erfolgreich sein könnte und der Prozess damit platzen würde, ist äußerst gering. Eines aber macht der Antrag deutlich: Wohlleben wehrt sich immer erbitterter gegen den Kurs der Richter. Er hat nichts mehr zu verlieren. Denn wie es derzeit aussieht, läuft es für ihn auf eine lange Haftstrafe hinaus.

Wohlleben stellte sich als friedfertigen Nationalisten dar

Wie der jüngste Beschluss zeigt, halten die Richter Wohllebens Aussagen, mit denen er sich vor Weihnachten erstmals zu den Anklagevorwürfen äußerte, für unglaubwürdig. Wohlleben hatte eine Beteiligung an der Beschaffung der Ceska-Tatwaffe für den NSU bestritten und versucht, sich als friedfertigen Nationalisten darzustellen, der mit Gewalt und Waffen nichts zu tun haben wollte. Andere Zeugen, unter anderem der Mitangeklagte Carsten S., hatten Wohlleben dagegen stark belastet und seine Rolle ganz anders beschrieben.

Wohllebens extrem selbstbewusst auftretender Verteidiger Olaf Klemke begründete den neuen Befangenheitsantrag mit schweren Vorwürfen gegen Richter Manfred Götzl und dessen Kollegen: Diese hätten Grundsätze von Verfassungsrang missachtet. In ihrem Beschluss zur Haftfortdauer hätten sie an prominenter Stelle darauf hingewiesen, dass Wohlleben erst am 251. Verhandlungstag eine Einlassung zur Sache gemacht habe. Damit hätten sie "eklatant gegen den Grundsatz der Aussagefreiheit des Angeklagten" verstoßen. Obwohl dies nicht erlaubt sei, würden sie es für Wohlleben nachteilig auslegen, dass er zunächst lange Zeit von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht hatte.

"Die Aussagefreiheit ist als Verfahrensrecht mit Verfassungsrang im gesamten Verfahren zu beachten", sagte Klemke und zitierte für alle Lateiner den alten Grundsatz: "Nemo tenetur se ipsum accusare" - niemand ist dazu verpflichtet, gegen sich selbst auszusagen. Allerdings gestand sogar Klemke zu, dass die Richter den Zeitpunkt von Wohllebens Aussage nicht explizit bewertet hätten. Schon allein aus diesem Grund sind die Aussichten, dass Wohllebens Befangenheitsantrag den Prozess zum Platzen bringen kann, äußerst gering.

Anders als Wohlleben hatte Carsten S. gleich zu Beginn eine Aussage gemacht

Scharf reagierten die Nebenkläger. Nachdem Rechtsanwalt Eberhard Reinecke Klemkes Ausführungen einen "Popanz" genannt hatte, wurde er von Richter Götzl zu Sachlichkeit ermahnt. Reinecke sagte, der Befangenheitsantrag basiere "auf einer vorsätzlichen, bösartigen Falschinterpretation des Haftbeschlusses". Darin sei lediglich mitgeteilt worden, wann eine Einlassung des Herrn Wohlleben erfolgte.

Klemke beklagte dann auch noch eine Ungleichbehandlung: Während sein Mandant der Schwerkriminalität verdächtigt werde und in Untersuchungshaft bleiben müsse, behandle das Gericht den Angeklagten Carsten S. viel milder, obwohl diesem in der Anklage ebenfalls Beihilfe zu Mord in neun Fällen vorgeworfen werde. Carsten S. sitzt nicht in Untersuchungshaft.

Anders als Wohlleben hatte Carsten S. bereits bei den Ermittlern und gleich zu Beginn der Hauptverhandlung eine umfassende Aussage gemacht und sich dabei auch selbst belastet. Die Richter halten seine Darstellung - das ergibt sich aus dem jüngsten Beschluss - für weitgehend glaubwürdig.

In den kommenden Tagen wird erneut ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München über den neuen Befangenheitsantrag entscheiden müssen. Es ist schon fast Routine. Erst vor wenigen Tagen wurde ein früheres Ablehnungsgesuch von Wohlleben aus der vergangenen Woche zurückgewiesen. Richter Götzl stellte den Antrag vorläufig zurück und ließ am Donnerstag die geladenen Zeugen noch aufrufen. Sie berichteten über einen Raubüberfall aus dem Jahr 1999 in Chemnitz, der dem NSU zugeschrieben wird. Es ist damit zu rechnen, dass das Verfahren auch in der kommenden Woche weitergehen kann.

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