NSU-Prozess:Neuer Verteidiger fordert Unterbrechung

NSU-Prozess: Am Dienstag könnte im NSU-Prozess das Plädoyer der Verteidigung beginnen.

Am Dienstag könnte im NSU-Prozess das Plädoyer der Verteidigung beginnen.

(Foto: Robert Haas)
  • Zwei Monate stockte der NSU-Prozess wegen Verfahrensstreits und Befangenheitsanträgen.
  • An diesem Dienstag sollen die Plädoyers der Verteidigung von Beate Zschäpe beginnen.
  • Zschäpes Wahlverteidiger Hermann Borchert soll den Anfang machen - der neue Wahlverteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers André E. will das jedoch verhindern.

Von Wiebke Ramm

Anwalt Daniel Sprafke aus Karlsruhe hat am Montag per Fax den Senat aufgefordert, den NSU-Prozess am Dienstag nicht fortzusetzen. Er hat zudem seine Beiordnung als dritter Pflichtverteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers André E. und eine mehrwöchige Unterbrechung der Verhandlung beantragt, um sich "in den umfangreichen Verfahrensstoff" einzuarbeiten, wie es in dem Schreiben heißt, das der SZ vorliegt. Die Bundesanwaltschaft forderte, die Anträge abzulehnen. Eine Entscheidung des Gerichts stand bis zum späten Nachmittag noch aus.

André E. hatte dem Düsseldorfer Anwalt Björn Clemens das Mandat als Wahlverteidiger schon nach kurzer Zeit wieder entzogen. Am Freitag teilte Sprafke dem Vorsitzenden Richter mit, dass Clemens nicht mehr E.s Anwalt ist.

Seit bald fünf Jahren schweigt André E. vor Gericht. Auch seine beiden langjährigen Pflichtverteidiger, Michael Kaiser und Herbert Hedrich aus Berlin, vollziehen eine eher stille Verteidigung. Als ihr Mandant im September 2017 in Untersuchungshaft kam, stellten sie im Namen von André E. eine ganze Reihe von Ablehnungsanträgen gegen die Richter. So viel Aktivität hat es von ihnen weder davor noch danach gegeben. Sie stellten keine Beweisanträge, sie stellten kaum eine Frage an Zeugen.

Dass diese Strategie zum Erfolg führt, bezweifelt André E. spätestens, seit Bundesanwalt Herbert Diemer im Herbst forderte, ihn zu zwölf Jahren Haft wegen Beihilfe zum versuchten Mord zu verurteilen. Schon einen Tag später erging Haftbefehl wegen Fluchtgefahr. Seither sitzt E. im Gefängnis. Und seither sucht er offenbar händeringend einen neuen Anwalt, der ihn aktiv verteidigt. Laut Anwalt Sprafke hat André E. seine beiden Verteidiger Hedrich und Kaiser gebeten, Beweisanträge zu stellen. Beide hätten dies abgelehnt, schreibt er in seinem Antrag.

Andre E. hat Vertrauen in die Verteidigung verloren

Sprafkes Schreiben zufolge hat André E. kein Vertrauen mehr in die Kompetenz seiner Altverteidiger. Beide stünden kurz vor der Rente und hätten E. angeblich falsche Rechtsauskünfte gegeben. Einer der Verteidiger sei zudem gesundheitlich angeschlagen. Hedrich und Kaiser sollen die Vorwürfe am Montag in einer Stellungnahme zurückgewiesen haben.

Als Björn Clemens, jener Jurist, der E. kurrzeitig als Wahlverteidiger vertrat, einen Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger stellte, lehnte Richter Manfred Götzl dies ab. Götzl sah so kurz vor den Plädoyers der Verteidigung keine Notwendigkeit für einen dritten Anwalt, zumal für einen, der die gesamte Beweisaufnahme verpasst hat. Einen Befangenheitsantrag, den Clemens im Namen von André E. daraufhin stellte, zog E. am Freitag über Sprafke wieder zurück.

André E. war enger Vertrauter von Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Er soll für die Rechtsterroristen unter anderem das Wohnmobil angemietet haben, mit dem sie nach Köln fuhren, um einen Bombenanschlag in der Probsteigasse zu verüben. Nach Angaben von Zschäpe hat E. von den Raubüberfällen gewusst. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft wusste E. auch von den Morden und Bombenanschlägen.

Bei den Plädoyers der Angeklagten im NSU-Prozess sollten die beiden Wunschanwälte der Hauptangeklagten Beate Zschäpe den Anfang machen, Hermann Borchert und Mathias Grasel. Die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Nebenkläger sind bereits allesamt beendet. Zuletzt hatte die Witwe des in München ermordeten Theodoros Boulgarides Anfang Februar plädiert. Seitdem stockte der NSU-Prozess wegen Verfahrensstreits und einer Serie von Befangenheitsanträgen.

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