Hermann Borchert wirkt genervt. Er kippelt mit seinem Stuhl und verlässt in jeder der vielen Unterbrechungen an diesem Tag den Saal A101 des Oberlandesgerichts München, um schon kurz darauf wiederzukommen. Borchert ist unruhig. Auf dem Tisch vor ihm liegt eine schwarze Mappe. Darin ist sein Plädoyer. Nach Vorstellung des Gerichts hätte Beate Zschäpes Wahlverteidiger Borchert an diesem Dienstag mit seinem Schlussvortrag beginnen sollen. Doch dazu wird es nicht kommen. Dafür sorgt ein Neuling im NSU-Prozess: Daniel Sprafke aus Karlsruhe, seit Freitag Wahlverteidiger des Angeklagten André E.
Richter Manfred Götzl heißt ihn zu Beginn dieses 417. Verhandlungstages willkommen. Manche scherzen hinterher, vielleicht sei es auch eine Warnung gewesen. Götzl sagt: "Erstmals zugegen, den ich daher auch besonders begrüße: Rechtsanwalt Sprafke für Herrn E." Als eine Art besonderer Begrüßung oder besonderer Prozesseinführung kann auch verstanden werden, was danach geschieht. Götzl wird so laut, so ungehalten, wie schon lange nicht mehr. Der Richter will mit dem Plädoyer der Verteidigung beginnen, daran lässt er keinen Zweifel.

NSU-Prozess:Neuer Verteidiger fordert Unterbrechung
Nach fast fünf Prozessjahren sollen diesen Dienstag die Plädoyers der Anwälte von Beate Zschäpe beginnen. Der neue Wahlverteidiger des mutmaßlichen NSU-Helfers André E. will das in letzter Minute verhindern.
Sprafke wirkt äußerlich ruhig, doch er verhaspelt sich in seinen Sätzen. Vermutlich beeindruckt auch ihn die Kulisse des NSU-Prozesses: 14, nun 15 Verteidiger, fünf Angeklagte, drei Vertreter der Bundesanwaltschaft, etwa 40 Nebenklagevertreter und etwa 100 Journalisten und Zuschauer auf der Tribüne.
Sprafke hatte vor der Verhandlung seine Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt. Er hat zudem eine maximale Unterbrechung gefordert, um sich in die Akten einzuarbeiten. Der Antrag wird gleich zu Beginn des Verhandlungstages abgelehnt. Sprafke fordert eine Unterbrechung von zwei Stunden, um mit André E. über einen Befangenheitsantrag zu beraten. Götzl will nicht unterbrechen und sagt, Sprafke könne diesen auch hinterher stellen - ein ungewöhnlicher Vorgang.
Sprafke ist perplex, wiederholt immer wieder seinen Antrag. Spricht nunmehr schon von drei Befangenheitsgesuchen, die André E. stellen will. Einen davon stellt der Anwalt plötzlich gleich, nur um ihn sofort wieder zurückzuziehen. Er verheddert sich. Götzl blafft ihn an: "Ich verstehe Ihren Vortrag jetzt nur teilweise." Der Richter verliest eine Entscheidung, in der er Sprafke wie einen Jurastudenten belehrt.
Dann ergreift Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten das Wort und holt zur verbalen Ohrfeige aus. "Herr Vorsitzender, der neue Verteidiger kommt offenbar mit der von ihm selbst geschaffenen Prozessgeschichte nicht klar", sagt Weingarten. Und weiter: "Diese Form verwirrter Prozessdestruktion ist völlig ungeeignet, hierzu noch in irgendeiner qualifizierten Form Stellung zu nehmen."
Wolfgang Stahl, ein weiterer von Zschäpes Verteidigern, springt Sprafke zur Seite. Es sei auch "im wohlverstandenen Interesse von Frau Zschäpe" nicht mit dem Plädoyer zu beginnen. Spätestens am nächsten Tag werde es drei Befangenheitsanträge von André E. geben, mit der Folge, dass die Hauptverhandlung und somit auch das Plädoyer unterbrochen würden. "Herr Vorsitzender, Sie beabsichtigen offensichtlich, das Plädoyer von Frau Zschäpe in der Mitte durchzuschneiden, und das wollen wir nicht", sagt Stahl. Verteidiger Borchert stimmt Stahl zu. Borchert und Mathias Grasel wollen ein gemeinsames Plädoyer halten, etwa eineinhalb Tage lang, gerne ohne lange Pause zwischendrin. Es folgen weitere Diskussionen.
Nach einer nächsten Pause gibt der Richter bekannt, dass es nun bereits einen Befangenheitsantrag gegen ihn, Götzl, von André E. gibt. Die Hauptverhandlung wird bis zum Folgetag, 12 Uhr, unterbrochen.
Sprafke hat das Plädoyer an diesem Tag verhindert. Mittwochmittag geht es weiter. Ob Borchert dann plädieren wird, ist ungewiss. André E.s Anwalt wird es erneut verhindern wollen.