NSU-Prozess:Mildernde Umstände für Zschäpe

Beate Zschäpe

Sie hat sich vorgenommen, im Prozess keine Miene zu verziehen: Beate Zschäpe im Oberlandesgericht München.

(Foto: dpa)

Die Angeklagte ist immer öfter krank. Nun will das Oberlandesgericht München Beate Zschäpe den Alltag im NSU-Prozess erleichtern - auch im eigenen Interesse.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Es ist jeden Morgen das Gleiche: Beate Zschäpe betritt den Gerichtssaal, sie zieht vor den Kameras den Kopf ein, dann dreht sie sich mit Schwung um und dreht den Filmteams den Rücken zu. Erst wenn die Fotografen den Saal verlassen haben, dreht sie sich um. Man sieht auch von der Besuchertribüne aus, dass sie ziemlich angestrengt und blass ist. Zu blass, finden ihre Anwälte. Und haben das Gericht gebeten, der Hauptangeklagten im Prozess gegen den rechtsradikalen NSU das Leben zu erleichtern.

Beate Zschäpe hat die ersten zwei Jahre gut durchgestanden. Aber in den letzten Wochen mehren sich die Tage, an denen die Verhandlung schon mittags abgebrochen werden muss, weil Zschäpe nicht mehr kann. Am Dienstag hat ein Arzt sie erneut für nicht verhandlungsfähig befunden, sie wurde erst gar nicht aus der Haftanstalt zum Gericht gebracht.

Sie hat sich vorgenommen, keine Miene zu verziehen

Ihre Anwälte äußern sich nicht zu ihrem Gesundheitszustand, aber man weiß, dass sie sich mit Erschöpfung plagt, dass sie psychosomatische Beschwerden hat. Vor allem ist sie wohl auch psychisch belastet. Sie hat sich vorgenommen, keine Miene im Gerichtssaal zu verziehen.

Das hält sie eisern durch, selbst wenn Angehörige der NSU-Opfer sie unter Tränen darum bitten, zu berichten, was sie weiß. Selbst wenn ein junges Mädchen, eine Urlaubsfreundin, fragt, ob Zschäpe sie jemals gemocht habe. In all diesen Situationen bleibt die Angeklagte wie ungerührt sitzen. Dass das Kraft kostet, ist unverkennbar. Vor allem, wenn jede Regung beobachtet wird.

Nun hat der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verfügt, dass es für Zschäpe ein wenig leichter sein soll. Nur noch an zwei Tagen im Monat dürfen von nun an Aufnahmen von ihr im Gerichtssaal gemacht werden. Diesen Eingriff in die Pressefreiheit begründet Götzl mit dem Persönlichkeitsrecht der Angeklagten und dem Recht auf ein faires Verfahren. Eine Stigmatisierung und Prangerwirkung müsse verhindert werden. Es gebe nun genügend Archivbilder, um Texte über Zschäpe zu bebildern. Nur an besonderen Sitzungstagen, zum Beispiel bei Plädoyers, soll es Ausnahmen geben.

Götzl dürfte eine Sorge umtreiben: Wenn Zschäpe immer öfter krank ist, verzögert sich der Prozess. Sollte sie gar dauerhaft verhandlungsunfähig werden, dann könnte der Prozess platzen. Doch bis das geschieht, muss in Bayern viel passieren. In den gleichen Gerichtssaal, in dem jetzt der NSU-Prozess läuft, wurde vor gut zwei Jahren ein Krankenbett geschoben - mit einem frisch beinamputierten Angeklagten darin. Er hatte einen jungen Staatsanwalt erschossen. Der Mann hörte auch sein Urteil liegend: lebenslange Haft. Was sind dagegen ein bisschen Kopfweh oder Mattigkeit?

Belastend für Beate Zschäpe dürften außer den Fotoaufnahmen vor allem andere Prozeduren sein: So wird sie an jedem Verhandlungstag intensiv körperlich durchsucht, um das Einschmuggeln von Gegenständen in die Haftanstalt zu verhindern. Ob sich das ändern soll, ist noch nicht geklärt.

Es ist eben einfacher für das Gericht, mal eben die Fotografen aus dem Gerichtssaal zu verbannen, als den Eifer von Sicherheitsverantwortlichen in Haftanstalt und Gerichtsgebäude zu dämpfen. Ultima Ratio wäre noch, die Zahl der Sitzungstage pro Woche zu reduzieren - von derzeit drei auf zwei. Das würde den Prozess aber noch stärker in die Länge ziehen. Und das will keiner. Schon jetzt ist er bis Januar 2016 terminiert.

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