NSU-Prozess:Leise rieselt der Staub

Eine Akte soll für 120 Jahre unter Verschluss.

Von Susanne Höll

Im hessischen NSU-Untersuchungsausschuss löste zuletzt ein interner Bericht des Landesamts für Verfassungsschutz Wirbel aus. Der Dienst hatte als Folge des Mordes an dem Kasseler Deutschtürken Halit Yozgat geprüft, ob er zwischen 1992 und 2012 Hinweise auf den NSU übersehen oder sonstige Fehler im Kampf gegen Neonazis begangen hatte. Spuren zum NSU fanden sich nicht. Dafür gestand der Dienst ein, manchen Informationen über Waffen- und Sprengstoffbesitz bei Rechtsextremen nicht zügig genug nachgegangen zu sein. Eigenartig.

Viel eigenartiger erscheint aber die Sperrfrist, mit der die Analyse versehen ist: Sage und schreibe 120 Jahre lang soll der Rapport den Augen der Öffentlichkeit entzogen werden. Eine solche Spanne ist im deutschen Archivwesen ungewöhnlich. In den meisten Bundesländern - und auch im Bund - gelten in der Regel geringere Fristen. Üblich sind 30 Jahre, die, jedenfalls für Wissenschaftler und Journalisten mit begründetem Interesse, verkürzt werden können. Sensible und als geheim eingestufte Behördenpapiere können in der Regel nach 60 Jahren eingesehen werden. Finden sich in den Akten Verweise auf Personen, etwa Zuträger von Geheimdiensten, werden sie erst zehn Jahre nach dem Tod des Betreffenden geöffnet. Ist der Todeszeitpunkt unbekannt, endet der Schutz 100 Jahre nach dessen Geburt.

Warum wählte das hessische Landesamt die Frist von 120 Jahren? Das weckte Spekulationen in der Politik und der Öffentlichkeit. Wollte der Dienst Pannen oder womöglich Schlimmeres vertuschen? Nein, sagt ein Sprecher der Behörde. Es gehe um den Schutz der Zuträger, die bei einer Publikation in Gefahr gerieten. Das klingt nicht auf Anhieb unplausibel. Fliegen Informanten auf, muss man ihnen ein Leben mit falscher Identität ermöglichen. Doch ist es so gut wie ausgeschlossen, dass selbst die jüngsten aller Zuträger des hessischen Landesamtes in 120 Jahren noch am Leben sind. Stimmt, sagt der Behördensprecher. Aber auch ihren Nachkommen gebühre Schutz. Dass sich im 22. Jahrhundert irgendjemand am Enkel eines Dienst-Informanten rächen möchte, ist allerdings kaum zu erwarten.

Rechtlich ist dem Amt nichts vorzuwerfen, die Regelungen lassen eine 120-Jahre-Spanne zu, sagen die Experten des hessischen Staatsarchivs. Diese lange Sperrung ist auch den Diensten des Bundes erlaubt. Dort wird sie nach Aussage von Kennern inzwischen aber nur noch selten verhängt, bei brisanten Spionageabwehr-Aktionen etwa. Einer, der viel Erfahrung mit Geheimpapieren hat, hält die hessische Entscheidung für Unfug. Sicher, Zuträger brauchten Schutz, sonst würden sie den Job nicht machen. 120 Jahre aber seien in diesem Fall grotesk.

Der Mann hat eine andere Erklärung. Dass Dienste eigene Versäumnisse schriftlich auflisteten, sei ehrenwert, aus professioneller Sicht aber, nun ja, ungewöhnlich. Um den Mängelbericht so gut wie möglich zu kaschieren, wolle man ihn besonders lange unter Verschluss halten. Falls dies tatsächlich die Intention gewesen sein sollte, erweist sich das als kontraproduktiv. Es wurden keine Spekulationen unterbunden, im Gegenteil: Die ungewöhnliche Frist nährt Verschwörungstheorien erst.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: