NSU-Prozess:Kampf um die Deutungshoheit

NSU Prozess

Oberstaatsanwalt Weingarten (rechts in Robe).

(Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Die Bundesanwaltschaft hat im NSU-Prozess Beweisanträge von Nebenklägern ungewöhnlich scharf zurückgewiesen.
  • Der Inhalt ist brisant. Es geht darum, ob der Verfassungsschutz bereits vorab Informationen über einen geplanten NSU-Mord hatte und ihn nicht verhinderte.
  • Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hatte sich möglichweise während des Mords an dem Besitzer eines Internetcafés in dessen Laden aufgehalten. Der Mann will zufällig dort gewesen sein und von dem Mord nichts mitbekommen haben.

Aus dem Gerichtssaal von Tanjev Schultz

Auf der Zuschauertribüne haben sich die Reihen bereits gelichtet, als die Bundesanwälte im NSU-Prozess einen großen Auftritt haben. Eigentlich melden sie sich selten und meist nur kurz zu Wort. Diesmal ist es anders. Ungewöhnlich ausführlich und ungewöhnlich scharf lehnen die Ankläger fünf Beweisanträge ab. Was wie eine öde Formalie klingt, ist in Wahrheit brisanter Stoff. Es geht um den NSU-Mord in Kassel - und die vielen Theorien, die über diesen Fall kursieren.

Am 6. April 2006 wurde Halit Yozgat in seinem Internetcafé in Kassel ermordet. Zur Tatzeit hielten sich fünf Kunden in dem Laden auf, darunter ein Beamter des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz.

Dieser Mann - Andreas T. - meldete sich nicht als Zeuge bei der Polizei. So geriet er unter Mordverdacht. Die Ermittlungen gegen ihn wurden 2007 eingestellt. Die Bundesanwaltschaft ist sich sicher, dass die NSU-Terroristen die Mörder waren - und T. mit ihnen nichts zu tun hatte.

Würden die Beweisanträge stimmen, wäre dies eine Staatsaffäre

Die Anwälte der Familie Yozgat haben nun Beweisanträge gestellt, deren Inhalt zuvor schon durch die Medien gegangen war. Darin behaupten sie, Mitarbeiter des Verfassungsschutzes und insbesondere Andreas T. hätten "bereits vor dem Mord konkrete Kenntnisse von der geplanten Tat" gehabt. Würde das stimmen, wäre dies eine Staatsaffäre - in einem Ausmaß, das alles, was bisher an Skandalösem rund um den NSU ans Licht kam, weit in den Schatten stellen würde.

Das erklärt die Vehemenz, mit der Bundesanwalt Herbert Diemer am 188. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München die Darstellung der Nebenkläger zurückweist. Er wirft ihnen eine mediale Inszenierung und eine verzerrende, selektive Interpretation von Beweismitteln vor. Welche Beweismittel? Gemeint sind Abschriften von Telefonaten, die T. im Jahr 2006 mit Kollegen führte. Die Polizei hatte seine Anschlüsse überwacht.

Wirbel löste ein Satz aus, den ein Geheimdienst-Mitarbeiter laut Protokoll am 9. Mai 2006 äußerte: "Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren."

Verfassungsschutz-Mitarbeiter am Telefon zum Kollegen Andreas T.

"Ich sage ja jedem: Wenn er weiß, dass irgendwo so etwas passiert, bitte nicht vorbeifahren."

Aus Sicht der Anwälte von Familie Yozgat ist das ein Beleg dafür, dass Andreas T. schon vor dem Mord wusste, "dass so etwas passiert". Diese Deutung halten die Bundesanwälte für falsch. Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten trägt vor, nichts in den abgehörten Gesprächen würde diese Version stützen. Vielmehr beziehe sich der Satz darauf, dass kein Verfassungsschutz-Mitarbeiter dem damals unter Verdacht stehenden Kollegen einen Besuch abgestattet habe.

Man darf davon ausgehen, dass sich die Bundesanwälte sehr sicher sind

Es wäre nicht nur peinlich, sondern ein Desaster für die Anklage, würde sich Weingartens Interpretation nicht bestätigen. Man darf davon ausgehen, dass sich die Bundesanwälte sehr sicher sind. Und die Protokolle enthalten, wenn man sie insgesamt betrachtet, tatsächlich keine Passagen, in denen die Rede davon wäre, dass T. oder das Landesamt vorab Informationen über den Mord gehabt hätten.

Im Übrigen, so Weingarten, sei T. von seinem ranghöheren Kollegen ausdrücklich dazu aufgefordert worden, alles zu sagen, was Sache war. An einer Stelle meint der Kollege: "Wenn man da nämlich anfängt, Geschichtchen drum zu stricken, die nicht stimmen, das platzt irgendwann auf." Und T. sagt, "irgendwas da rumzureden, hat überhaupt keinen Sinn".

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