NSU-Prozess in München:Waffenauswahl des BKA erstaunt Gericht

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Eigentlich sollte Carsten S. an diesem Donnerstag die Pistole identifizieren, mit der neun Menschen getötet wurden. Doch der Angeklagte hat Schwierigkeiten - das Bundeskriminalamt hatte offensichtlich ein für alle Beteiligten verwirrendes Waffensortiment zum NSU-Prozess geschickt.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger

Vor dem Richtertisch im Münchner NSU-Prozess liegen an diesem Tag neun Waffen: eine Browning, eine Ceska, zwei Maschinenpistolen, ein paar Pistolen mit, ein paar ohne Schalldämpfer. Diese Waffen waren dem Angeklagten Carsten S. bereits am 6. Februar 2012 vorgelegt worden, er sollte die Waffe identifizieren, die er vor Jahren dem Trio des NSU überbracht hatte. Diese Waffe war im Bauschutt der Zwickauer Wohnung gefunden worden, in der das NSU-Trio gelebt hatte.

Carsten S. nahm im Februar vor einem Jahr zwei der neun Waffen in die engere Auswahl, und auch vor Gericht war er sich am Donnerstag nicht völlig sicher, was für eine Waffe er genau überbracht hatte. Es könnte daran liegen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) gar nicht die gleichen Waffen ans Gericht nach München geschickt hatte, die Carsten S. vor mehr als einem Jahr gesehen hatte - baugleiche Waffen zwar, aber noch nicht mal darüber, ob die Farbe stimmte, war man sich sicher.

Im Gerichtssaal herrscht Verwirrung. Immerhin geht es um die Tatwaffe für neun Morde: die berühmte Ceska, mit der neun Männer mit ausländischen Wurzeln ermordet worden waren. Die Verteidigung von Beate Zschäpe bemängelte vor allem, dass das BKA Carsten S. seinerzeit keinerlei Vergleichswaffen vorgelegt hatte, sondern nur Waffen, die an den Tatorten gefunden worden waren.

Carsten S. hatte zudem von einer "kleinen, schwarzen Waffe" gesprochen, die er vor Jahren an das NSU-Trio überbracht hatte, nun lagen da ganz unterschiedliche Waffen, auch einige große. Methodisch sei das unzureichend, kritisierte die Verteidigung, der Beweiswert sei gleich null. Und auch das Gericht erschien nachhaltig erstaunt über das Vorgehen des BKA.

© SZ vom 05.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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