NSU-Prozess:Gericht weist auch Zschäpes Befangenheitsantrag zurück

Das Oberlandesgericht München weist den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe zurück. Der Antrag im Namen des Mitangeklagten Ralf Wohlleben war bereits zuvor gescheitert. Damit kann der NSU-Prozess mit den bisherigen Richtern weitergehen.

Im NSU-Prozess hat das Oberlandesgericht München (OLG) am Freitag auch den Befangenheitsantrag der Verteidiger von Beate Zschäpe gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl zurückgewiesen.

Die Anwältin von Beate Zschäpe, Anja Sturm, bestätigte gegenüber Süddeutsche.de Berichte der Nachrichtenagentur dpa und von Spiegel Online. Um 16.40 Uhr am Freitag sei sie per Fax vom OLG über die Entscheidung informiert worden. "Weitere Konsequenzen sind daraus nicht zu ziehen", sagte Sturm. Es gebe keine Beschwerdemöglichkeit.

Damit sind beide bisher gestellten Befangenheitsanträge der Verteidigung abgelehnt. Zuvor war bereits der des Mitangeklagten Ralf Wohlleben abgelehnt worden.

Die Verteidiger von Zschäpe hatten in ihrem Antrag argumentiert. ihre Mandantin habe Anlass, an der Unparteilichkeit Götzls zu zweifeln. Grund war die Anordnung, dass die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals etwa auf Waffen durchsucht werden sollen, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete. Damit würden die Verteidiger unter den Verdacht gestellt, sich an "verbotenen und letztlich kriminellen Handlungen zu beteiligen", hieß es.

Wohllebens Anwälte hatten einen dritten Pflichtverteidiger für ihren Mandanten gefordert. Und sie kritisierten, dass das Gericht Briefe beanstandet habe, die ihr Mandant aus dem Gefängnis verschickte. Die Buchstaben F und G waren so gestaltet, dass sie die Behörden an ein Hakenkreuz erinnerten.

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