Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:"Ein unerkannter Mittäter des NSU muss die Sprengfalle deponiert haben"

  • Im NSU-Prozess haben die Plädoyers der Opferanwälte begonnen.
  • Anwältin Edith Lunnebach vertritt die Opfer des NSU-Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse.
  • Nicht Uwe Böhnhardt, nicht Uwe Mundlos, nicht Beate Zschäpe - ein V-Mann hat nach Ansicht von Anwältin Lunnebach womöglich die Bombe gelegt.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Das Warten hat ein Ende. Zwei Monate nach Abschluss des Plädoyers der Bundesanwaltschaft hat am Mittwoch als erste Nebenklagevertreterin Edith Lunnebach im NSU-Prozess mit ihrem Schlussvortrag begonnen.

Anwältin Lunnebach vertritt die Opfer des Bombenanschlags in der Kölner Probsteigasse. An diesem 387. Verhandlungstag führt sie nun aus, welche Schuld Beate Zschäpe und die vier Mitangeklagten aus ihrer Sicht an den überwiegend rassistisch motivierten Verbrechen des NSU tragen. Und schnell zeichnet sich ab, dass sie in ihrer Bewertung der Beweisaufnahme in einem wesentlichen Punkt zu einem gänzlich anderen Ergebnis kommt als die Bundesanwaltschaft. Mit Verve attackiert Lunnebach gleich zu Beginn die Vertreter der Anklage. Bundesanwalt Herbert Diemer nimmt es scheinbar gelassen hin. Hin und wieder macht er sich Notizen.

Lunnebach glaubt nicht, dass die Verbrechen des NSU allein von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Zschäpe begangen wurden. Sie sagt: "Ich weiß nicht, warum sich die Bundesanwaltschaft mit der einfachen Antwort und der Zuschreibung aller Taten in die Isoliertheit des Trios zufrieden gibt." Sie fügt an: "Zumal ich nicht davon ausgehen kann, dass es den Anklagevertretern an Urteilsfähigkeit oder gar an Intelligenz fehlt." Sie sagt auch, "das Netzwerk des NSU und damit die rechtsextremistische Gefahr" sei "noch viel größer", als bisher bekannt.

So gebe es ihrer Ansicht nach "überwältigende Fakten" dafür, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt den Anschlag in der Probsteigasse nicht allein hätten verüben können. "Dass dieser Tatort von Nicht-Ortskundigen ausspioniert gewesen sein könnte, ist völlig ausgeschlossen", sagt Lunnebach. Nur ein Ortskundiger habe wissen können, dass das Geschäft einer iranischen Familie gehört. Denn draußen auf dem Schild stand ein deutscher Name. "Aus unserer Sicht gibt es nur eine Erklärung", sagt sie: "Ein unerkannter Mittäter aus den Reihen des NSU", der sich in Köln auskennt, "muss den Anschlagsort ausgesucht und die Sprengfalle deponiert haben".

Dieser Unbekannte laufe noch heute frei herum und stelle noch immer eine Gefahr für die Familie M. dar. Schließlich hätten der Vater und die jüngste Tochter den Mann gesehen, der den Korb mit der Bombe brachte. "Familie M. wird mit der Vorstellung weiter leben müssen, dass unbekannte Täter als ständige Gefahr im Hintergrund lauern."

Lunnebach macht auch deutlich, wen sie im Verdacht hat, dieser Bombenleger gewesen zu sein: einen langjährigen V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes. Dieser hatte 2015 gegenüber Spiegel Online beteuert: "Ich habe mit dem Anschlag in der Probsteigasse nichts zu tun." Er sei auch niemals Neonazi gewesen. Lunnebach beklagt, dass gegen den Mann im Zusammenhang mit dem Anschlag in der Probsteigasse nie ermittelt worden sei. Dies könne, so Lunnebach, nur daran liegen, "dass hier der Verfassungsschutz seine schützende Hand über die frühere V-Person hält".

Die Nebenklagevertreterin bezweifelt auch, dass die Bombe mit dem Wohnmobil nach Köln gebracht wurde, das der Angeklagte André E. gemietet hatte. "Dies ist möglich, aber nicht sicher festgestellt", so Lunnebach. Auf die Anmietung dieses Fahrzeugs stützt die Bundesanwaltschaft den Vorwurf der Beihilfe zum versuchten Mord gegen E.

Sie kritisiert, dass der Anschlag von den Ermittlern nicht als rechtsextremistische Tat erkannt und im Jahr 2006 das wichtigste Beweismittel, die Überreste der Christstollendose, vernichtet wurde. Lunnebach deutet an, dass sie dahinter Absicht vermutet.

Trotz allem betont Lunnebach, dass auch sie und die Familie M. davon ausgehen, "dass es tatsächlich der NSU gewesen ist, der den Anschlag verübt hat". Daran lasse unter anderem der Bekennerfilm keinen Zweifel. In einer Version des menschenverachtenden Werks ist die Tochter des Ladenbesitzers namentlich erwähnt. Sie "weiß nun, wie ernst uns die Erhaltung der Deutschen Nation ist", heißt es zynisch in dem Film.

Die 19-jährige Tochter des iranischen Ladenbesitzers wurde bei dem Anschlag schwer verletzt. Die Bombe lag in einem Korb, versteckt in einer Christstollendose. Sie detonierte im Januar 2001. Ein Mann hatte den Korb im Dezember 2000 in dem Geschäft zurückgelassen. Die Bundesanwaltschaft wertet den Anschlag als versuchten Mord des NSU. Über ihren Anwalt ließ auch Zschäpe vor Gericht ausrichten: "Es war Uwe Böhnhardt, der den Korb mit der Bombe im Geschäft deponierte, während Uwe Mundlos in Sichtweite vor dem Geschäft gewartet hatte." Opferanwältin Lunnebach glaubt ihr kein Wort.

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