NSU-Prozess:Zschäpe-Verteidiger machen Richter für Verfahrenskrise verantwortlich

NSU-Prozess

Die drei bisherigen Verteidiger Zschäpes Anja Sturm, Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer (von links)

(Foto: Andreas Gebert/dpa)
  • Die drei bisherigen Verteidiger von Beate Zschäpe, Wolfgang Heer, Anja Sturm und Wolfgang Stahl, haben beantragt, von ihrem Mandat entbunden zu werden.
  • Alle drei waren von der Hauptangeklagten im NSU-Prozess abgelehnt worden. Vor zwei Wochen ernannte das Gericht mit Mathias Grasel einen vierten Verteidiger.
  • Nun muss der Vorsitzende Richter Manfred Götzl über den Antrag entscheiden.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Die Verteidigerkrise im NSU-Prozess geht in die nächste Runde. Am Montagmorgen, dem 219. Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht München, haben drei der vier Anwälte von Beate Zschäpe beantragt, von ihrem Mandat entbunden zu werden. Er sei zu der Überzeugung gelangt, dass die Bedingungen für eine ordnungsgemäße Verteidigung nicht mehr gegeben seien, sagte der Pflichtverteidiger Wolfgang Heer. Entsprechend argumentierten auch seine Kollegen Anja Sturm und Wolfgang Stahl.

Alle drei waren in der Vergangenheit von Zschäpe abgelehnt worden, vor wenigen Wochen lehnte Zschäpe außerdem die Anwältin Sturm erneut ab. Das Gericht hatte Zschäpes Anträge aber abgewiesen, weil es keine ausreichenden Gründe für eine tiefgehende Zerrüttung sah. Stattdessen stellte das Gericht Zschäpe einen vierten Pflichtverteidiger an die Seite, den jungen Münchner Anwalt Mathias Grasel, zu dem die Angeklagte offensichtlich ein Vertrauensverhältnis hat.

Gericht könnte Begründung für den Antrag fehlen

In den vergangenen Prozesstagen hat Zschäpe ihre drei anderen Anwälte demonstrativ ignoriert. Und diese deuten nun an, dass sich die Prozessstrategie der Angeklagten in einer Weise ändere, dass sie das Mandat nicht mehr ausüben könnten. Unter Berufung auf ihre Pflicht zur Verschwiegenheit wollten sie das aber nicht näher erläutern. Deshalb ist es möglich, dass das Gericht den Antrag auf Entbindung vom Mandat ablehnt, da ihm eine Begründung dafür fehlt.

Rechtsanwalt Heer machte den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl persönlich für die verfahrene Lage verantwortlich: "Ich habe Sie, Herr Vorsitzender, mehrfach davor gewarnt. Sie haben diese Warnungen in den Wind geschlagen." Er habe sich den Schritt reiflich überlegt, sagte Heer. Er habe bisher von dem Antrag Abstand genommen, weil er nicht wollte, dass der Prozess neu beginnen muss. Doch im Vordergrund seiner Funktion stünde, seiner Mandantin eine optimale Verteidigung zukommen zu lassen.

Zank nach der Pause

Richter Götzl wandte ein, Konkretes sei von den drei Anwälten nicht vorgebracht worden. Daraufhin sagte Anja Sturm, die Verteidiger seien in dem Prozess als "gleichberechtigte Organe der Rechtspflege", und sie könne versichern, dass entsprechende Gründe vorliegen. Ihre Kollegen schlossen sich an. Heer sagte, er habe nicht vor, sich strafbar zu machen und gegen seine Verschwiegenheitspflicht zu verstoßen.

Nachdem das Gericht die Verhandlung zunächst unterbrochen hatte, lässt Götzl weiterverhandeln. Von Heer will er wissen, was der denn genau meine, wenn er sage, er habe den Richter mehrmals vor so einer Situation gewarnt. Doch Heer weigert sich, es zu erläutern. Alles Nötige sei gesagt. Götzl wird laut, Heer auch. Der Richter stellt fest, Heer habe in vorwurfsvollem Ton gesprochen. Heer sagt, das sei zutreffend und auch so gemeint gewesen. Auf diesem Niveau geht es weiter.

Anwälte der Opferfamilien kritisieren Streit

Mehrere Anwälte der Opferfamilien betonen, die Voraussetzungen für eine Entbindung vom Mandat lägen im Falle von Zschäpes Anwälten nicht vor. So sehen es auch die Ankläger von der Bundesanwaltschaft.

Die Rechtsanwältin Edith Lunnebach merkt an, angesichts der Straftaten, um die es in dem Prozess gehe, dürften Zschäpes Befindlichkeiten nicht so in den Vordergrund rücken. Doch die Angeklagte, die den juristischen Streit zeitweise lächelnd verfolgt, stellt sogar noch einen eigenen Antrag, verlesen vom Richter, die Sitzordnung betreffend: Zschäpe möchte, dass Grasel dort sitzen darf, wo bislang Heer saß. Und Zschäpe möchte neben Grasel platziert werden und damit weiter weg von dem psychiatrischen Gutachter rücken. Angeblich habe sich Heer geweigert, seinen Platz zu räumen. Das weist er umgehend zurück.

Jochen Weingarten von der Bundesanwaltschaft hält es für unglaublich, dass man sich nun "unter erwachsenen Menschen" mit der Sitzordnung befassen müsse. Der Nebenklage-Anwalt Mehmet Daimagüler sagt, er habe gerade erst wieder mit seinen Mandanten über den Mord an deren Angehörigen sprechen müssen. So ein Antrag wie der von Beate Zschäpe sei in höchstem Grade unwürdig.

Nach derzeitigem Stand ist nicht zu erwarten, dass das Gericht die drei Pflichtverteidiger von ihrem Mandat entbindet. Dann stünde Beate Zschäpe nur noch mit einem Anwalt da, und der Prozess wäre erst einmal geplatzt. Richter Götzl wird alles tun, dies zu verhindern.

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