NSU-Prozess:Die Verteidigung kämpft

Die Anwälte von Beate Zschäpe lehnen den Gutachter der Angeklagten ab. Er hatte eine Sicherungsverwahrung für Zschäpe nahegelegt.

Von A. Ramelsberger, W. Ramm

Eigentlich sollte am 331. Verhandlungstag im NSU-Prozess das psychiatrische Gutachten über Beate Zschäpe vorgestellt und damit das Ende der Beweisaufnahme eingeläutet werden - doch ihre Verteidigung sprach dem Psychiater Henning Saß, der seit Beginn des Prozesses vor fast vier Jahren im Gerichtssaal sitzt, die fachliche Eignung ab. Die Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm beantragten, einen anderen Gutachter von der Ruhruniversität Bochum zu hören. Das Gericht unterbrach die Sitzung und vertagte sich auf Mittwoch.

Der Psychiater Saß hält die Angeklagte für stark und auch manipulativ

Die Verteidigung zieht alle Register, um die von Saß nahegelegte Sicherungsverwahrung für Zschäpe zu verhindern. Denn wenn das Gericht Beate Zschäpe womöglich nicht nur zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, sondern auch die Sicherungsverwahrung anordnet, könnte Zschäpe zum Schutz der Bevölkerung noch nach Verbüßen ihrer Strafe eingesperrt bleiben.

Zschäpes Verteidiger Heer bemängelte vor allem, dass Saß nie mit Beate Zschäpe gesprochen habe. Eine solche Exploration aber sei die Grundlage eines Gutachtens. Allerdings lehnt es Zschäpe ab, mit Saß zu sprechen. Der Psychiater musste sich deswegen auf die Beobachtung der Angeklagten im Gerichtssaal und auf die Aussagen von Zeugen beschränken, die über ihr Verhalten berichteten. Genau das kritisiert nun die Verteidigung. Saß könne nur ein "ferndiagnostisches Gutachten" vorlegen, das nicht den Mindestanforderungen der psychiatrischen Zunft entspreche. Heer zitierte sogar aus Veröffentlichungen von Saß selbst, in denen er die Exploration ausdrücklich als "Mindestanforderung" für ein Gutachten nennt.

Heer zitierte auch zahlreiche Kritiker von solchen Fern-Gutachten, etwa den Mollath-Verteidiger Gerhard Strate, der Gutachtern vorwirft, sie "spinnen ihre Opfer in ein dichtes Gewirk aus halbgaren Mutmaßungen und übergriffigen Feststellungen ein". Ohne Exploration seien alle Feststellungen nur subjektiv. Heer nannte Beispiele. So hatte Saß in seinem vorläufigen Gutachten erklärt, Zschäpe ziehe sich vor Gericht in schwierigen Situationen in die Betrachtung ihres Laptops zurück oder sie lasse ihre Haare "wie einen abschirmenden Vorhang" herunter. Das müsse nicht stimmen, sagte Heer, "auch ein nicht vorhandenes Haargummi käme in Betracht". Da allerdings gab es Lacher im Saal.

In dem vorläufigen Gutachten erklärte Saß Zschäpe für voll schuldfähig. Er hat sie als "stark, durchsetzungswillig, kämpferisch und auch manipulativ" erlebt. Das widerspricht dem Bild, das Zschäpe von sich selbst gezeichnet hat - das einer schwachen, abhängigen Frau, die immer erst im Nachhinein von den zehn Morden ihrer Gefährten erfahren haben will. Saß hält es für möglich, dass es sich bei ihrem Verhalten um einen "tief eingeschliffenen inneren Zustand" handele, um einen "Hang" zu rechtsradikal motivierten Straftaten. Folgt das Gericht der Expertise des Gutachters, dann könnte die Freiheit für Zschäpe in sehr weite Ferne rücken.

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