Das Fazit ist von großer Klarheit: Wie schon die Anklagevorwürfe gegen Beate Zschäpe sieht die Bundesanwaltschaft auch die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. durch die Hauptverhandlung im NSU-Prozess "in vollem Umfang bestätigt". Den beiden 42 und 37 Jahre alten Angeklagten wird Beihilfe zum Mord an neun Männern mit ausländischen Wurzeln vorgeworfen: Denn sie sollen die Tatwaffe Ceska besorgt und an den NSU übergeben haben. Mit dieser Ceska hatte der NSU seinen Mordzug durch Deutschland angetreten und vor allem Türken regelrecht hingerichtet.
NSU-Prozess:Der Weg der Tatwaffe
Die Anklage sieht die Vorwürfe gegen die NSU-Mitangeklagten Ralf Wohlleben und Carsten S. bestätigt - Ergebnis einer detailversessenen Argumentationskette.
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