Jetzt geht es um alles. Jetzt müssen diese beiden Anwälte etwas schaffen, was ihnen all die Jahre nicht gelungen ist. Sie müssen ihre Mandantin glaubwürdig erscheinen lassen. Zumindest ein bisschen. Sie müssen für das Gericht ein Gedankengemälde entwerfen, in dem die Angeklagte nicht die böse Komplizin der NSU-Mörder ist, sondern die arme Geisel ihrer Männer. Die Unterdrückte, die Abhängige. Die, die nicht anders konnte.
NSU-Prozess:Der Schönredner
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Der Anwalt Hermann Borchert verteidigt im NSU-Prozess die Angeklagte Beate Zschäpe als unwissende, liebende Frau. Wie er das in seinem Plädoyer macht, ist erstaunlich.
Fall Genditzki:Im Zweifel gegen den Angeklagten
Hausmeister Manfred Genditzki, verurteilt zu lebenslanger Haft, soll eine alte Dame im Streit getötet haben. Doch an der Arbeit von Staatsanwaltschaft und Landgericht gab es von Anfang an erhebliche Zweifel.
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