Süddeutsche Zeitung

Zeuge im NSU-Prozess:Ex-Verfassungsschützer macht fragwürdige Aussagen

"Das könnten meine Worte sein": Im NSU-Prozess will sich ein ehemaliger Verfassungsschützer rund um den Mord in einem Kasseler Internetcafé nicht an ein Telefonat mit dem damals tatverdächtigen Andreas T. erinnern. Doch der Richter bringt ihn ins Grübeln.

Aus dem Gericht von Tanjev Schultz

Wieder mal geht es im NSU-Prozess um den Mord in einem Kasseler Internetcafé. Zunächst befragt der Richter einen Polizisten, der einen wichtigen Zeugen vernommen hat: den Iraker Hamadi S. Dieser telefonierte am Tag der Tat, dem 6. April 2006, in einer abgetrennten Kabine, als die Täter in den Laden kamen und Halit Yozgat, den jungen Betreiber des Geschäfts, niederschossen.

Hamadi S. suchte Asyl in Deutschland, mittlerweile lebt er möglicherweise wieder im Irak; das Gericht hat ihn nicht finden und für eine Aussage nach München bringen können. Es muss sich mit dem Vernehmungsbeamten begnügen. Der schildert, wie Hamadi S. beteuerte, zwar Knallgeräusche gehört und eine Vibration des Fußbodens gespürt, aber die Tat selbst und die Täter nicht beobachtet zu haben.

Der Ermittler beschreibt Hamadi S. als einen "sehr zurückhaltenden, gläubigen Menschen". Erst dachte der Beamte, dieser Zeuge müsse mehr gesehen haben, dann aber glaubte er ihm. Es ist dies auch ein Beispiel dafür, dass die Polizei, die immer wieder deutsch-türkische Familien und Ausländer bei den Ermittlungen zu der Mordserie kriminalisiert hatte, einem Asylbewerber Vertrauen schenkte und Beschuldigungen rasch fallen ließ.

Zeuge sieht Täter aus dem Augenwinkel

Der Iraker habe gesagt, er danke Gott, dass er noch am Leben ist. Hätten die Täter ihn gesehen, wäre er wohl gar nicht mehr am Leben gewesen. Hamadi S. stand - vermutlich nicht sichtbar für die Mörder - mit dem Rücken zum Geschehen. Eine Tür der Telefonkabine war beklebt mit einem großen Poster, das die Sicht auf den Ladenraum versperrte. Er habe lediglich aus dem Augenwinkel heraus eine schattenhafte Person wahrgenommen: einen Mann, etwa 1,80 Meter groß, mit heller Kleidung. Womöglich habe die Person längere Haare gehabt.

Bis auf die Haare könnte die Beschreibung auf die NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt passen. Möglicherweise hat Hamadi S. aber auch den damaligen hessischen Verfassungsschutz-Beamten Andreas T. wahrgenommen. Der Geheimdienst-Mann besuchte etwa zur Tatzeit in einem hinteren Raum des Ladens ein Online-Flirtforum. Die Polizei legte dem Iraker kein Foto von Andreas T. vor. Darin habe er keinen Sinn gesehen, sagt der Zeuge, denn Hamadi S. habe die Person ja nur schemenhaft gesehen. Hätte es die Polizei nicht dennoch versuchen müssen? Nebenklage-Anwalt Thomas Bliwier sagt: "Für die Borniertheit der Ermittlungen an dieser Stelle fehlen mir die Worte."

Als weiterer Zeuge tritt am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes auf. Laut einem Abhörprotokoll der Polizei telefonierte er Ende Mai 2006 mit dem damals Tatverdächtigen Andreas T. Vor Gericht gibt sich der Zeuge verblüfft - er habe nicht mit T. gesprochen. Als ihm Sätze vorgelesen werden, sagt er immer nur: "Nein." Es sei alles Polizeisache gewesen, er habe sich raushalten wollen. Offenbar will der Zeuge den Eindruck zerstreuen, dass sich der Geheimdienst in Ermittlungen einmischte. Die Polizei war damals jedenfalls nicht erfreut, als sie mitbekam, dass Verfassungsschützer Kontakt zu ihrem suspendierten Kollegen Andreas T. hielten.

Nebenkläger misstrauen Aussagen des Verfassungsschutz

Der Richter liest später noch das gesamte Abhörprotokoll vor, und der Zeuge kommt allmählich ins Grübeln: "Es könnten meine Worte sein." Er habe das Telefonat wohl verdrängt. In dem Gespräch appellierte der Beamte an Andreas T., dieser solle bei Vernehmungen nichts verschweigen. Anschließend lobt er T. dafür, dass dieser sich beim damaligen Chef des hessischen Verfassungsschutzes nicht "so restriktiv wie bei der Polizei" verhalten habe. Diese Passage erregte das Misstrauen der Nebenkläger, weil sie darauf hindeuten könnte, dass T. seinem Chef mehr erzählte als der Polizei. Beim Verfassungsschutz beteuern sie, dies sei nicht so gewesen.

Andreas T. trat schon mehrmals vor Gericht auf, es gibt Zweifel an der Glaubwürdigkeit seiner Aussagen. Er sagt, er habe weder die Mörder noch den Toten gesehen. Vertreter der Nebenklage sehen dagegen Anhaltspunkte dafür, dass T. beim Verlassen des Ladens den niedergeschossenen Halit Yozgat bemerkt haben muss.

Bei der Klärung der Frage, was T. gesehen hat, kommt das Gericht am Mittwoch nicht wirklich weiter. Die Befragung zeigt nur einmal mehr, dass auf die Angaben von Geheimdienstleuten nicht unbedingt Verlass ist.

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