NSU-Prozess:"Das ist hier ja keine Kinderspielplatz-Befragung"

NSU Prozess - Zschäpe

Die Angeklagte Beate Zschäpe mit ihrem Anwalt Wolfgang Stahl. Zwischen ihm und Richter Götzl wurde es am Dienstag laut im NSU-Prozess

(Foto: dpa)

Beate Zschäpe soll in ihrer Wohnung Feuer gelegt haben. Aber nahm sie damit auch den Tod ihrer Nachbarin in Kauf? Oder warnte sie die 89-Jährige? Zwei Zeugen sollen das im NSU-Prozess rekonstruieren. Die Stimmung zwischen Richter und Verteidigung ist gereizt.

Aus dem Gericht berichtet Tanjev Schultz

Die alte Dame war in Lebensgefahr, eine Nichte rettete Charlotte E. gerade noch rechtzeitig aus ihrer Wohnung in Zwickau. Die Tante hört schlecht, kann kaum laufen, und nebenan im Doppelhaus brannte es lichterloh. Qualm drang in die Zimmer der 89-Jährigen, die nicht wusste, wie ihr geschah.

Der Brand, den die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe gelegt haben soll, richtete nicht nur Sachschaden an. Charlotte E. verlor am 4. November 2011 ihre Wohnung und beinahe ihr Leben. Die Anklage wirft Zschäpe deshalb versuchten Mord vor, und im NSU-Prozess muss am Dienstag genau rekonstruiert werden, was damals in der Frühlingsstraße geschah, in der Zschäpe Wand an Wand zu Charlotte E. wohnte.

Zschäpes Verteidiger sagen, ihre Mandantin habe bei Charlotte E. geklingelt, um sie zu warnen. Deshalb sei der Vorwurf des versuchten Mordes unzutreffend. Die hochbetagte Frau ist also eine sehr wichtige Zeugin, doch ihr Gesundheitszustand hat sich immer weiter verschlechtert. Sie schafft es nicht mehr, nach München zum Gericht zu kommen. Eine Zuschaltung aus Zwickau per Video musste im Dezember nach kurzer Zeit abgebrochen werden.

Im Mai gab es einen weiteren Versuch: Ein Amtsrichter vernahm Charlotte E. im Pflegeheim. "Ich hatte den Eindruck, dass sie nicht mehr so recht weiß, worum es geht", sagt der Richter im NSU-Prozess. Charlotte E. konnte nicht mehr sagen, wie alt sie war, und sie erkannte auf Fotos auch Beate Zschäpe nicht als frühere Nachbarin.

Wer hat geklingelt?

Vor drei Jahren, kurz nach der Tat, ging es E. noch etwas besser. Damals wurde sie von einem Polizisten vernommen, der ihre Aussagen nun im Gericht referiert. Zschäpes Nachbarin erinnerte sich noch daran, dass am Tag des Brandes jemand bei ihr geklingelt hatte. Sie stand in der Küche, das Radio lief. Als sie zur Tür ging, was eine Weile dauerte, sei dort aber niemand gewesen. Die alte Dame schaute durch den Spion und fragte in eine Sprechanlage hinein, wer dort sei. Es kam offenbar keine Antwort. Charlotte E. will auch aus dem Fenster nach unten geschaut und niemanden gesehen haben.

Sie habe mehrere Fenster geöffnet, weil sie den Qualm bemerkte, und dann kam auch schon die Nichte, die ihre Tante rettete.

Misslich ist aus Sicht von Zschäpes Verteidigern, dass Charlotte E. damals nicht von der Polizei gefragt wurde, ob ein weiteres Mal bei ihr geklingelt wurde. Denn ein Handwerker, der beim Retten half, gab an, er habe, um alle zu warnen, die Klingeln am Haus gedrückt. Ob Zschäpe klingelte, der Handwerker oder womöglich beide, lässt sich nun vermutlich nicht mehr aufklären. Zschäpes Verteidiger werfen den Ermittlern vor, Charlotte E. als mögliche Entlastungszeugin unzureichend vernommen zu haben.

Zwischenzeitlich wird es mal wieder etwas lauter im Gerichtssaal, als Richter Manfred Götzl Zschäpes Verteidiger Wolfgang Stahl unterbricht und eine seiner Fragen an den Polizisten beanstandet. Immer wieder gibt es im NSU-Prozess Streit darüber, wie Fragen formuliert werden. Stahl reagiert gereizt: Er fühle sich gestört: "Das ist hier ja keine Kinderspielplatzbefragung, es geht hier um einen entscheidenden Punkt: ob man hier einen Mordvorsatz stützen kann, und da wird in eine Befragung reingegrätscht!"

Richter Götzl zeigt sich unbeeindruckt. Nach kurzem Hin und Her beruhigen sich die Gemüter wieder.

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