Rechtsextremismus:Bundesgerichtshof verwirft Revision im NSU-Prozess

Blutiger Boden - Die Tatorte des NSU

Theresienwiese in Heilbronn: Hier wurde im April 2007 die Polizistin Michèle Kiesewetter vom NSU erschossen.

(Foto: Regina Schmeken)

Der Helfer André Eminger war beim NSU-Prozess günstig davongekommen. Nun hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt und zieht damit einen Schlussstrich unter die beispiellose Mordserie.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Es war der Schlussstrich unter einen Kriminalfall, der wie kein anderer den Blick in den Abgrund des deutschen Rechtsextremismus eröffnet hat, und er fiel denkbar formal aus. "Mit der heutigen Entscheidung des Senats ist das Urteil des Oberlandesgerichts München insgesamt rechtskräftig." So beendete Jürgen Schäfer, Senatsvorsitzender im Bundesgerichtshof (BGH), seine Urteilsbegründung. Und damit den letzten Teil des NSU-Prozesses, das Revisionsverfahren zu André Eminger, der - wiewohl enger Vertrauter der drei Mörder Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe - ziemlich günstig davongekommen war. Zweieinhalb Jahre Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung hatte das OLG verhängt, ihn aber vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und zu Raubüberfällen des Trios freigesprochen.

Die Bestätigung des Freispruchs durch den BGH kam nicht völlig überraschend. Als Revisionsgericht kann er nicht selbst Zeugen hören oder Spuren bewerten, sondern lediglich die Beweiswürdigung des "Tatgerichts", wie es im Juristenjargon heißt, auf Rechtsfehler prüfen. Das ist ein sehr delikates Feld, und natürlich gibt es dafür Kriterien, wie stets, wenn Richter zu Werke gehen. Der BGH könnte dies nur beanstanden, wenn die Würdigung der Beweise durch das OLG lückenhaft oder widersprüchlich wäre oder gegen Denkgesetze verstieße, erläuterte Schäfer. Und selbst wenn eine andere Lesart der Aussagen und Indizien möglich oder gar naheliegend wäre - der BGH müsse das hinnehmen.

Also ein großer Spielraum für jene Richterinnen und Richter, die alle Zeugenaussagen selbst gehört und dabei den Angeklagten ins Gesicht geschaut haben. Die Wahrheit findet man zuverlässiger im Gerichtssaal als in den nach Karlsruhe übersandten Akten, heißt das. Das klingt auf den ersten Blick nach einer sinnvollen und klar geordneten Aufgabenverteilung. Aber in der Praxis ist der Übergang vom gerade noch hinnehmbaren zum rechtlich angreifbaren Urteil durchaus fließend. Mit den Argumenten jedenfalls, mit denen die Bundesanwaltschaft den Freispruch zum Kippen bringen wollte, hätte man wohl auch Lücken und Widersprüche im 3025 Seiten langen Münchner Urteil entdecken können.

Wie viel wusste der überzeugte Rechtsextremist Eminger?

Denn im Kern ging es bei der Revision des Generalbundesanwalts um die sich aufdrängende Frage, ob es wirklich sein kann, dass der überzeugte Rechtsextremist Eminger neun Jahre lang - von 1998 bis 2007 - ganz nah an dem Terrortrio dran war, ohne zu bemerken, was da vor sich ging. Dreimal hat er Wohnmobile gemietet, die für einen Sprengstoffanschlag auf eine Kölner Familie sowie für zwei Raubüberfälle genutzt wurden - aber das OLG hielt ihm Ahnungslosigkeit zugute. Erst Anfang 2007, nachdem Eminger der beinahe enttarnten Zschäpe bei der Polizei mit dem Personalausweis seiner Frau ausgeholfen hatte, hätten sie ihm ihre mörderischen Machenschaften offenbart. Ist das lückenhaft, widersprüchlich?

Der dritte BGH-Strafsenat konnte nach den Worten Schäfers keine Rechtsfehler erkennen, unter anderem deshalb, weil nach den Erkenntnissen des OLG die Beziehung zwischen Eminger und dem Trio eben nicht von vornherein denselben Grad an Vertrautheit gehabt habe wie in der späten Phase. Von 2006 an hätten sie sich häufiger getroffen, und das Verhältnis sei enger geworden. Zschäpe habe sich mit Emingers Ehefrau angefreundet und die Kinder der beiden als ihre "Ersatzkinder" gesehen. Also eine Annäherung, die es laut BGH plausibel erscheinen lässt, dass Eminger bald auch in die Terroraktivitäten eingeweiht wurde. Die Schlussfolgerungen des OLG bewegten sich damit auf "tragfähiger Grundlage", da sei in der Revision nichts zu machen.

Die Bundesanwaltschaft hatte in der Verhandlung dazu freilich angemerkt, dass Eminger als Bruder im Geiste schon früh von vielen Details wusste, von der Flucht des Trios, vom früheren Sprengstoffbesitz, von ihrem konspirativen Umgang im Alltag; er selbst sprach sie mit Alias-Namen an. Er half, als eine Wohnung gemietet werden musste. Und es war für den ständigen Gast womöglich nur schwer zu übersehen, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht mit legalen Mitteln bestritten. Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe hätten sich dauerhaft auf ein Leben im Untergrund eingerichtet, sodass sie auf eine auch in Zukunft verfügbare Einnahmequelle angewiesen gewesen seien, hatte die Bundesanwaltschaft in der Verhandlung vor zwei Wochen argumentiert.

Doch auch bei den Wohnmobilen sieht der BGH keinen Anhaltspunkt dafür, dass das OLG völlig neben der Sache liegen könnte. Ein Wohnmobil zu mieten, sei - für sich gesehen - ein neutraler Vorgang. Anhaltspunkte dafür, dass sie für Anschläge oder Überfälle genutzt würden, habe Eminger laut OLG nicht gehabt.

Für die Angehörigen der Ermordeten ist das BGH-Urteil eine Enttäuschung. "Ich bin überzeugt, dass André Eminger beim NSU voll dabei war", teilte Gamze Kubaşık mit, die Tochter des in Dortmund vom NSU ermordeten Mehmet Kubaşık. Schon das Münchner Urteil sei für sie "erschreckend" gewesen. "Wie deutsche Richter dieses Urteil nun bestätigen können, ohne rot zu werden, kann ich nicht fassen."

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