Bundesgerichtshof:Urteil gegen NSU-Komplizen Eminger bestätigt

Eingang zum Bundesgerichtshof (BGH)

Der Bundesgerichtshof musste erneut über den Fall des NSU-Helfers André Eminger verhandeln.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Der Bundesgerichtshof folgt dem Urteil des Oberlandesgerichts München. Damit ist die juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes abgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen André Eminger bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte den Helfer des NSU-Trios um Beate Zschäpe zu zweieinhalb Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Der dritte Strafsenat am BGH sah keine Rechtsfehler oder Lücken in der Argumentation des OLG München bei dessen Urteil aus dem Jahr 2018. Die Revisionen von Eminger sowie der Bundesanwaltschaft blieben erfolglos. Damit ist die juristische Aufarbeitung des NSU-Komplexes abgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof musste über das Urteil gegen Eminger verhandeln, da die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt hatte. Ihr war das Strafmaß deutlich zu niedrig. Sie hält die Argumentation des Oberlandesgerichts, wonach Eminger erst spät von den Mord- und Anschlagsplänen vor allem auf Menschen mit ausländischen Wurzeln erfuhr, für nicht plausibel - sondern erachtete sie als widersprüchlich und rechtsfehlerhaft.

Das Oberlandesgericht München hatte den bekennenden Rechtsextremisten Eminger ursprünglich wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu lediglich zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Anklage hatte zwölf Jahre Haft für Eminger gefordert, wegen Beihilfe zu Mord und Raubüberfällen.

Einer der zentralen Punkte, über die der Bundesgerichtshof nun zu entscheiden hatte, war die Frage, ob und ab wann Eminger von den Machenschaften des NSU gewusst hat. Hätte der BGH hier Probleme bei der Argumentation des Oberlandesgerichts gesehen, hätte er das Urteil aufheben und diese Teile des Verfahrens zurück zur neuen Verhandlung nach München verweisen können.

Entscheidend für das ursprüngliche Urteil des OLG war die Frage, ob Eminger von den Verbrechen des NSU-Trios gewusst hatte oder ihnen lediglich dabei half, unterzutauchen. Der 42-Jährige unterstützte die Terroristen Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe über Jahre während der aktiven Zeit des NSU. Er mietete für sie eine Wohnung unter seinem Namen an, außerdem mehrmals ein Wohnmobil. Das Trio nutzte das Fahrzeug für Raubüberfälle und einen Bombenanschlag in Köln.

Zentraler Gegenstand der Verhandlung war ein Vorfall aus dem Jahr 2007. Zschäpe war nach einem Wasserschaden im Unterschlupf des NSU auf eine Polizeiwache bestellt worden, wo sie sich hätte ausweisen müssen. Um sie zu decken, gab Eminger ihr den Ausweis seiner Frau Susann und gab sie der Polizei gegenüber als diese aus. So konnte der NSU weitere vier Jahre im Untergrund bleiben.

Zschäpe gab an, Eminger erst anschließend in die Raubüberfälle, die sie und ihre Mittäter begingen, eingeweiht zu haben. Die Bundesanwaltschaft geht hingegen davon aus, er habe bereits zuvor von den Rauben und Morden gewusst. Angesichts des Mangels an klaren Beweisen urteilte das OLG, Eminger sei unwissend gewesen. Sowohl die Bundesanwaltschaft als auch der Verurteilte wollten das Urteil nicht akzeptieren. Eminger forderte seinen Freispruch.

Der Bundesgerichtshof bewertet das Urteil des OLG nur formal, nicht inhaltlich

Der BGH beanstandete die Urteilsbegründung des OLG nicht. Der Vorsitzende Richter Jürgen Schäfer machte deutlich, dass der BGH als Revisionsinstanz nur prüfe, ob es etwa Rechtsfehler oder Lücken in der Argumentation gebe. Wichtig sei dabei, dass man aufgrund der Aktenlage zu denselben Schlüssen kommen kann - aber nicht zwingend kommen muss. Solange keine gravierenden Verstöße vorliegen, die zum Nachteil einer Seite führen, bewertet der BGH nicht inhaltlich, wie die vorherige Instanz gewichtet hat.

Die rechtsextremistische Terrorzelle NSU war zwischen 1999 und 2011 aktiv. Sie ermordete zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen und beging darüber hinaus weitere Anschläge, durch die zahlreiche Menschen verletzt wurden. Ziel der Gewalt waren vor allem Menschen mit Migrationshintergrund, zu den Mordopfern gehört außerdem eine deutsche Polizistin.

Die Gruppe flog auf, als die Mitglieder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt 2011 nach einem Raubüberfall durch die Polizei gestellt wurden und Suizid begingen. Beate Zschäpe stellte sich wenige Tage später der Polizei. 2018 wurde sie als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof hatte die Revision von Zschäpe im August ohne vorherige Verhandlung verworfen. Damit ist sie rechtskräftig als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Oberlandesgericht hatte 2018 in ihrem Fall auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Urteile gegen drei weitere NSU-Helfer sind ebenfalls rechtskräftig.

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