Süddeutsche Zeitung

NSU-Prozess:Bundesanwalt fordert Sicherungsverwahrung für Beate Zschäpe

Zuvor hatte die Anklage in ihrem Schlussplädoyer im NSU-Prozess bereits lebenslange Haft für die mutmaßliche Rechtsterroristin verlangt.

Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft lebenslange Haft und eine anschließende Sicherungsverwahrung für die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe. Für jeden einzelnen Mord sei diese Strafe fällig, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht.

Der Bundesanwalt sieht eine besondere Schwere der Schuld bei Zschäpe. Wenn das Gericht seiner Forderung folgt, wäre eine vorzeitige Haftentlassung Zschäpes nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Zschäpe habe den Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt

Die Anklage wirft Zschäpe Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" vor: den neun Morden an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden, dem Mord an einer deutschen Polizistin, zwei Bombenanschlägen in Köln mit zum Teil Dutzenden Verletzten sowie zahlreichen Raubüberfällen.

Zschäpe habe mit ihren Komplizen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die fanatische nationalsozialistische Gesinnung geteilt und daran mitgewirkt, Zuwanderer durch willkürliche Morde in Angst und Schrecken zu versetzen, hatte die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer argumentiert. Dabei habe sie Willen zur "Tatherrschaft" gezeigt und "ein Drittel eines verschworenen Triumvirats" gebildet.

Das Plädoyer der Anklage hatte schon vor der Sommerpause begonnen, nach mehr als vier Jahren Prozessdauer. Ebenfalls angeklagt sind vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer der Terrorgruppe. Nach der Bundesanwaltschaft sind in den kommenden Wochen die Nebenkläger mit ihren Plädoyers an der Reihe, anschließend die Verteidigung. Mit einem Urteil im NSU-Prozess wird in einigen Monaten gerechnet.

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