NSU-Prozess:Anwälte wollen milde Strafe für NSU-Mitangeklagten

Fortsetzung NSU-Prozess

Holger G. (r), Mitangeklagter, und sein Anwalt Pajam Rokni-Yazdi im Oberlandesgericht München.

(Foto: dpa)
  • Der im NSU-Prozess mitangeklagte Holger G. traf die Untergetauchten immer wieder.
  • Von den Morden und Bombenanschlägen will er nichts gewusst haben.
  • Seine Verteidiger fordern eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren - er sei nur wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen.

Aus dem Gericht von Wiebke Ramm

Holger G. hält den Kopf gesenkt. Er beugt sich tief über die Blätter vor sich auf dem Tisch und liest mit, was seine beiden Verteidiger für ihn vortragen. Der 43-Jährige schaut nicht, wie der Senat reagiert. Er schaut auch nicht zur Bundesanwaltschaft, nicht zu den Zuhörern auf der Tribüne im Saal. Sein Blick bleibt nach unten gerichtet.

Eine Freiheitsstrafe von weniger als zwei Jahren fordern seine Verteidiger Stefan Hachmeister und Pajam Rokni-Yazdi für Holger G. am Mittwoch im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Anders als es die Bundesanwaltschaft beantragt hat, sei Holger G. nicht wegen Unterstützung einer terroristischen, sondern nur wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen.

Holger G. hat früh gestanden, Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach ihrem Untertauchen geholfen zu haben. Er hat ihnen einen Reisepass, einen Führerschein, eine Krankenkassenkarte und auch eine scharfe Waffe übergeben. Nach einem Bombenfund in ihrer Garage waren Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt 1998 untergetaucht. G. habe in der Folge einfach seinen Freunden helfen wollen, sagen seine Verteidiger. Dass seine Freunde Terroristen sein könnten, habe er niemals auch nur geahnt. "Holger G. ging lediglich davon aus, dass die drei untergetaucht waren, um sich der Strafverfolgung zu entziehen. Darauf gerichtet waren auch seine Unterstützungshandlungen", sagt Hachmeister.

Holger G. kannte Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt seit ihrer gemeinsamen Jugend in Jena. Er teilte ihr rassistisches und antisemitisches Weltbild, diskutierte mit ihnen über den bewaffneten Kampf. Ein Jahr, bevor Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt untertauchten, zog G. von Thüringen nach Niedersachsen. Seinen Freunden blieb er treu. Mit seinem Reisepass und seinem Führerschein mieteten die mutmaßlichen NSU-Terroristen Wohnmobile, mit denen sie zum Morden fuhren. Holger G. traf die Untergetauchten immer wieder. Von den Morden und Bombenanschlägen will er nichts gewusst haben.

Er hat genau gewusst, dass seine Freunde bereit waren, ihre rechtsextremen Ziele mit Gewalt durchzusetzen, sagte hingegen die Bundesanwaltschaft im vergangenen Jahr in ihrem Plädoyer. Die Ankläger haben eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren beantragt. Spätestens bei Übergabe der Waffe müsse ihm klar gewesen sein, dass Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt auch vor Mord nicht zurückschreckten. Warum hat er ihnen trotzdem immer weiter geholfen? Die Antwort der Bundesanwaltschaft: "Holger G. war die Freundschaft zu Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt immer wichtiger als das Leben von Ausländern."

Verteidiger Hachmeister erwidert darauf am Mittwoch: "Woher nimmt der Generalbundesanwalt diese Behauptung? Es gibt dafür nicht eine einzige Anknüpfungstatsache." Immer wieder kritisiert die Verteidigung, dass die Bundesanwaltschaft nicht objektiv agiere, sondern sich ein ums andere Mal mühe, "nur ja die missgünstigste aller möglichen Auslegungen der Tatsachen zu erreichen".

Verteidiger Hachmeister und Rokni-Yazdi werfen in ihrem Schlussvortrag - wie zuvor schon die Verteidigung des Mitangeklagten André E. - die Frage auf, ob der NSU nach dem letzten Mord wirklich noch als Terrorvereinigung zu betrachten sei, wie es die Bundesanwaltschaft tut. Der Mord an Michele Kiesewetter im Jahr 2007 war der zehnte und letzte Mord des NSU. Weitere Morde und Bombenanschläge blieben aus, es folgten noch Raubüberfälle. Aus der terroristischen sei eine kriminelle Vereinigung geworden, meinen sie.

Rokni-Yazdi trägt vor, dass sich sein Mandant der Unterstützung einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht habe. Denn Holger G. habe erkannt, dass die drei ihr Leben im Untergrund mit Raubüberfällen finanzierten. Dann bliebe als strafbare Handlung jedoch nur übrig, dass Holger G. seinen Reisepass 2011 Böhnhardt überließ. Alles andere sei verjährt. Und für diese eine Tat käme auch eine Bewährungsstrafe in Betracht. Doch Holger G. sei bereit, sich einer Freiheitsstrafe zu stellen. "Er will für seine Tat geradestehen", sagt sein Anwalt.

Im Ermittlungsverfahren hatte Holger G. zunächst zögernd, dann immer umfangreichere Angaben gemacht. Tagelang stand er den Ermittlern Rede und Antwort. Holger G. wurde zum wichtigsten Belastungszeugen gegen die Hauptangeklagte Zschäpe. Er schilderte sie als durchsetzungsstark, dominant und als gleichberechtigtes Mitglied des Dreierbundes. Sie sei es gewesen, die sich um die Finanzen des Trios gekümmert habe. Die Anklage gegen Zschäpe stützt sich im Wesentlichen auf seine Aussage.

Anders als im Ermittlungsverfahren las Holger G. zu Beginn des Prozesses bloß ein Geständnis vom Blatt ab. Fragen der Richter und der weiteren Prozessbeteiligten stellte er sich nicht. Der Richter hakte immer wieder nach. Doch Holger G. schwieg. Hachmeister versucht, es am Mittwoch zu erklären. Holger G. habe Angst, "als Sündenbock für das von den Verstorbenen Mundlos und Böhnhardt verwirklichte Unrecht herhalten zu müssen, weil die wahren Täter eben nicht mehr justiziabel sind". Hachmeister sagt: "Er hat schlichtweg Angst davor, dass man ihm ohnehin nichts glauben will."

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