Süddeutsche Zeitung

NSU:Mitwisser, nicht nur Freund

Neun Jahre nachdem die Terrorzelle aufgeflogen ist, will die Bundesanwaltschaft das Verfahren gegen einen der früheren Angeklagten neu aufrollen.

Von Annette Ramelsberger

Wenn es nach der Bundesanwaltschaft geht, muss der NSU-Prozess neu aufgerollt werden - zumindest für den Angeklagten, der die geringste Strafe erhalten hat. Es geht um André E., einen überzeugten Neonazi, der der engste Vertraute des NSU-Trios war. Die Bundesanwaltschaft hatte für ihn zwölf Jahre Haft gefordert wegen Beihilfe zum Mord. Dennoch hat das Oberlandesgericht München ihn am 11. Juli 2018 weitgehend freigesprochen und nur zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Die höchste Anklagebehörde der Bundesrepublik hat deshalb am Dienstag beim Bundesgerichtshof beantragt, einen Termin für eine neue Hauptverhandlung gegen André E. anzusetzen.

Vier der fünf Angeklagten im fünf Jahre währenden NSU-Prozess hatten Revision gegen die Urteile des Oberlandesgerichts München eingelegt, auch die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, die das Gericht zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt hatte.

Der fünfte Angeklagte Carsten S. hatte als Einziger vor Gericht die Taten bereut und sich bei den Verwandten der Mordopfer entschuldigt. Er war zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Carsten S. hatte auf die Revision verzichtet und die Haft angetreten. Seit Juni 2020 ist er wieder frei. Auch alle anderen Angeklagten - bis auf Zschäpe - sind auf freiem Fuß, weil sie schon einen großen Teil ihrer Strafe in der Untersuchungshaft abgesessen haben.

In ihrer Stellungnahme für den Bundesgerichthof weist die Bundesanwaltschaft nun alle Revisionen der Angeklagten als unbegründet zurück. Es seien keinerlei Rechtsfehler im Urteil des Oberlandesgerichts München zu finden, auch seien keine Verfahrensfehler gemacht worden. Anders bewertet die Bundesanwaltschaft den Fall E. Sie rügt die Beweiswürdigung und beantragt, das Urteil aufzuheben und das Verfahren für einen neuen Prozess gegen den 41-Jährigen E. an das OLG München zurückzuverweisen. Es könnte also im Jahr 2022 zu einem neuen NSU-Prozess kommen, elf Jahre nachdem die Terrorzelle aufgeflogen ist.

Der treue Freund des Trios half Zschäpe bei der Flucht

Den NSU hatten drei Neonazis aus Jena gegründet: Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe. Sie waren 1998 untergetaucht und erst 2011 aufgeflogen, obwohl sie kaum verdeckt im sächsischen Zwickau lebten. In dieser Zeit zogen sie mordend durchs Land und töteten unerkannt neun Migranten und eine Polizistin. Zudem haben sie in Köln und Nürnberg drei Bombenattentate begangen, bei denen zahlreiche Menschen schwer verletzt wurden, und sie haben 15 Raubüberfälle verübt. Da sie sich nie zu ihren Taten bekannten, gerieten die Angehörigen der Opfer in den Fokus der Ermittler und wurden über Jahre verdächtigt. Erst als Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt im November 2011 im thüringischen Eisenach nach einem Raubüberfall von der Polizei umstellt waren, töteten sie sich selbst. Ihre Gefährtin Beate Zschäpe setzte die gemeinsame Wohnung in Brand und verschickte die seit Jahren vorbereiteten Bekennervideos, in denen der NSU die Trickfilmfigur Paulchen Panther kaperte und sich zynisch mit den Morden brüstete. Zur Flucht verhalf Beate Zschäpe der treue Freund des Trios, André E. Er holte sie in der Nähe des Tatorts ab.

E. habe die Wohnung "geständnisgleich" dekoriert

Für die Bundesanwaltschaft war E. nicht nur ein enger Freund, sondern ein Mitwisser der Terrorzelle. Er habe positiv gewusst, dass die drei eine Terrorzelle gebildet hatten, um Migranten zu töten, hatte Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in seinem Plädoyer erklärt. Zudem habe E. sein Wohnzimmer "geständnisgleich" dekoriert. Dort hatte er eine Art germanischen Hausaltar für Mundlos und Böhnhardt mit dem Wort "Unvergessen".

Nun muss sich der 3. Senat des Bundesgerichtshofs, der sogenannte Staatsschutzsenat, mit den Revisionen befassen. Angesichts des 3000 Seiten dicken Urteils und der umfangreichen Schriftsätze der Verteidiger und der Bundesanwaltschaft ist mit einer mehrmonatigen Prüfung zu rechnen, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Vor Ende des Jahres wird eine Entscheidung nicht erwartet. Sollte der BGH dann aber entscheiden, dass der Prozess gegen E. aufgerollt werden muss, dann würde ein weiterer NSU-Prozess in München eröffnet.

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