NSU-Ermittlungen:Mehr Kompetenzen für den Generalbundesanwalt

Konsequenz aus dem Versagen der Behörden: Eine Kommission will die Zugriffsrechte des Generalbundesanwalts bei schweren Straftaten ausweiten. "Eine Reihe von Sicherungsfunktionen" hätten bei den Ermittlungen zur Terrorgruppe NSU versagt, so die Experten.

Von Tanjev Schultz

Der Generalbundesanwalt soll gestärkt werden und erweiterte Zuständigkeiten bekommen. Das empfiehlt eine Expertenkommission als Konsequenz aus dem Versagen der Behörden bei der Terrorgruppe NSU. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe könnte dann die Ermittlungen auch in solchen Fällen an sich ziehen, in denen zwar schwerste Straftaten vorliegen, ein terroristischer Hintergrund aber zunächst nicht offensichtlich ist.

Der Generalbundesanwalt "sollte zudem die gesetzliche Befugnis erhalten, zur Klärung seiner Zuständigkeit bestimmte Ermittlungen anzustellen", heißt es in dem 363 Seiten starken Abschlussbericht der "Bund-Länder-Kommission Rechtsterrorismus". An diesem Donnerstag soll der Bericht auf einer Konferenz der Innenminister in Hannover offiziell vorgestellt werden.

Die Ermittlungen zum NSU konnte der Generalbundesanwalt in Karlsruhe erst im November 2011 übernehmen, nachdem die Terrorgruppe aufgeflogen war. Zuvor waren etliche lokale Staatsanwaltschaften und Polizeibehörden erfolglos damit befasst, die Mordserie aufzuklären, für die mittlerweile der NSU verantwortlich gemacht wird. Auch nach der Flucht des NSU-Trios 1998 in Jena blieb der Generalbundesanwalt außen vor. Die Hürden zur Übernahme von Ermittlungen liegen hoch; und bisher ist die Bundesanwaltschaft dabei weitgehend abhängig von den Informationen, die lokale Behörden ihr liefern.

Bund und Länder haben die Expertenkommission als Ergänzung zu den NSU-Untersuchungsausschüssen eingesetzt. Dem Gremium gehören an: der frühere Bundesanwalt Bruno Jost, der Rechtsanwalt und Jura-Professor Eckhart Müller, der frühere Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch, und der ehemaliger Hamburger Innensenator Heino Vahldieck. In ihrem Bericht heißt es, "ein generelles Systemversagen der deutschen Sicherheitsarchitektur" sei zwar nicht zu erkennen, wohl aber habe "eine Reihe von Sicherungsfunktionen versagt".

"Einheitliche Standards" für V-Leute

Die Kommission will am Verfassungsschutz festhalten; ob Landesämter fusioniert werden sollten, sei den Ländern zu überlassen. Die Kontrolle soll verstärkt werden. Dafür könnte nach Ansicht der Experten die Position eines unabhängigen "Beauftragten zur Kontrolle des Verfassungsschutzes" geschaffen werden.

Beim Treffen in Hannover wollen die Innenminister unter anderem über Reformen beim Verfassungsschutz und die Einrichtung einer gemeinsamen V-Leute-Datei beraten. Strittig ist noch, welche Informationen die Ämter einander zugänglich machen sollen. Auf Länderseite gibt es Widerstand gegen Wünsche aus dem Bundesamt, auch die Klarnamen der Spitzel in der Datei zu erfassen. Die Expertenkommission empfiehlt, den Austausch generell zu verbessern und das Bundesamt für Verfassungsschutz als "Zentralstelle" zu stärken. Die Landesbehörden müssten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Informationen an das Bundesamt zu übermitteln.

Die Kommission hält nichts von einem generellen Verzicht auf V-Leute, wie dies Linke und Grüne fordern. Nötig seien aber "einheitliche Standards" für den Einsatz, auf die sich die Innenminister in Hannover nun auch verständigen wollen. Die Experten sehen keine Notwendigkeit, V-Mann-Einsätze unter einen Richtervorbehalt zu stellen oder von einem parlamentarischen Kontrollgremium genehmigen zu lassen. Entsprechende Forderungen kamen zuletzt von Politikern der SPD und der FDP.

Die Kommission fordert Rechtssicherheit für V-Leute und die sie betreuenden Beamten. Es müsse bundesweit einheitliche Regeln geben, wann Quellen straffrei bleiben könnten. "Ein Freibrief für V-Leute zur Begehung von Straftaten kommt nicht in Betracht", heißt es in dem Abschlussbericht. Auch der Quellenschutz sei "nicht absolut".

Anstelle der in Brandenburg und Niedersachsen bestehenden und in Nordrhein-Westfalen geplanten "Rechtfertigungsgründe" zur Begehung von Straftaten schlagen die Experten vor, in der Strafprozessordnung einen speziellen Grund zur Einstellung eines Verfahrens zu schaffen: "Es sollte in der Hand der Staatsanwaltschaften liegen, ein mögliches strafbares Verhalten von V-Leuten und deren V-Mann-Führern im Zusammenhang mit der nachrichtendienstlichen Tätigkeit zu bewerten." Liefert ein V-Mann beispielsweise Hinweise aus einer verbotenen Organisation, macht er sich bereits dadurch strafbar, dass er sich in dieser Organisation bewegt. In solchen Fällen könnte ein Staatsanwalt von einer Strafverfolgung absehen.

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