NSU-Ermittlungen:Fauler Kompromiss zu V-Leuten

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V-Leute können Aufschneider, Lügner oder Wichtigtuer sein. Es gibt kein Gesetz, das regelt, wie sie ausgewählt und kontrolliert werden - ein Grund für das Versagen bei der Aufklärung der NSU-Morde. Doch was die Innenminister nun zum Umgang mit V-Leuten vereinbart haben, ist wie ein Witz.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Eine der Wurzeln des Staatsversagens bei der Aufklärung der NSU-Morde ist das V-Mann-Chaos. Erstens gibt es für den Einsatz von V-Leuten keine vernünftigen rechtsstaatlichen Kriterien. Zweitens weiß die eine Sicherheitsbehörde nicht, welche V-Leute die andere einsetzt; und es gibt sehr viele Sicherheitsbehörden in Deutschland.

An alledem soll sich anscheinend, wie die jüngste Innenministerkonferenz lehrt, nichts ändern. Man sollte Untätigkeitsklage gegen die Minister erheben, denen die föderalen Besitzstände wichtiger sind als die Sicherheit, von der sie ständig reden.

V-Mann ist eigentlich kein Beruf. Man braucht dafür keine besondere Ausbildung, man muss sich auch nicht besonders anstrengen. Es genügt, dass man in dubiosen Gruppen, kriminellen Banden oder braunen Kameradschaften zu Hause ist und Polizei oder Verfassungsschutz aus dieser Szene erzählt.

Wenn sich ein V-Mann geschickt anstellt, dann liefert er seine Informationen nicht nur an eine Behörde, sondern an zwei oder drei. So kann er sein Einkommen auf simple Weise erhöhen. Ob die Informationen dieselben sind, ob sie sich ergänzen oder gar widersprechen, ob der V-Mann also ein Aufschneider, ein Lügner oder ein Wichtigtuer ist - das können die Behörden nicht überprüfen. Sie wissen nämlich wenig voneinander, schon gar nicht, über welche V-Leute die anderen Behörden verfügen.

Es gibt auch kein Gesetz, das regelt, wie V-Leute ausgewählt, wie sie kontrolliert und nach welchen Maßstäben sie bezahlt werden. Es gibt auch niemanden, der wirklich prüft, was die gelieferten Informationen wert sind. Es gibt freilich sogenannte V-Mann-Führer, die eigentlich hierfür zuständig wären. Das sind Polizeibeamte oder Verfassungsschützer, die ihren V-Mann gewinnen, ihn betreuen, sich mit ihm treffen und seine Informationen aufschreiben.

Verzeichnis ohne Klarnamen

Es hat sich aber gezeigt (zuletzt bei den Ermittlungen zu den NSU-Verbrechen), dass die V-Mann-Führer allerlei Verführungen erliegen; es kommt zu symbiotischen Beziehungen. Es hat sich gezeigt, dass V-Mann-Führer an ihrem V-Mann hängen - unabhängig davon, ob der etwas taugt oder sich gar strafbar macht -, weil sie sich sonst die Mühe machen müssten, einen neuen V-Mann zu suchen.

Man hätte nach dem NSU-Desaster erwartet, dass dieses V-Mann-Wesen gründlichst neu geregelt wird. Indes: Was die Innenministerkonferenz dazu vorgestellt hat, verdient nicht einmal die Bezeichnung fauler Kompromiss. Von einem Gesetz, das die rechtsstaatlich heikle Materie regelt, ist gar nicht die Rede. Es ist wie ein Witz: Es soll künftig eine zentrale V-Mann-Datei geben, in der die V-Leute aller Sicherheitsbehörden verzeichnet sind - in der aber nicht die Klarnamen und Daten dieser Leute stehen, sondern nur deren Tarnnamen.

Die Behörde X kann also dann raten, ob der Mann, den die Behörde Y unter dem Namen "Hendrik" führt, womöglich mit dem identisch ist, den sie selbst als "Marc" kennt und bezahlt. Da können die Behörden genauso gut "Blinde Kuh" spielen.

Nordrhein-Westfalen ist immerhin dabei, neue Regeln für V-Leute aufzustellen. Diese Regeln freilich sind sehr eigenartig. Das Gesetz verspricht den V-Leuten, dass sie straffrei bleiben, wenn sie in verbrecherischen Organisationen tätig sind. Erstens kann ein Land so etwas einem Straftäter nicht zusagen, weil für das Strafrecht der Bund zuständig ist. Und zweitens ist so eine Generalzusage absurd. Ab wann soll die Straffreiheit denn zugesagt werden? Wenn der V-Mann etwa verspricht, etwas zu liefern, oder wenn er geliefert hat?

Das Versagen der Sicherheitsbehörden bei den NSU-Morden ist oft beschrieben, umfassende Konsequenzen sind aber nicht gezogen worden. Der Schlendrian geht weiter.

© SZ vom 27.05.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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