NSU:Beate Zschäpe scheitert mit Verfassungsbeschwerde

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Beate Zschäpe sitzt in Chemnitz in Haft. Ob sie aussagen wird, ist unklar. (Foto: Tobias Hase/dpa)

Die NSU-Terroristin wollte ihre rechtskräftige Verurteilung zu lebenslanger Haft nicht akzeptieren. Vor dem Bundesverfassungsgericht hat sie aber keinen Erfolg.

Von Annette Ramelsberger

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess Beate Zschäpe muss weiter in Haft bleiben. Es wird keinen neuen Prozess gegen sie geben. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Montag entschieden und eine Verfassungsbeschwerde von Zschäpe abgewiesen. Zschäpe hatte versucht, ein neues Verfahren des Bundesgerichtshofs zu erzwingen. Sie erklärte, sie sei nicht die Mittäterin ihrer zwei Gefährten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die zehn Menschen getötet hatten. Zschäpe war als Mittäterin 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

In der Verfassungsbeschwerde geht es um das Recht auf rechtliches Gehör, also dass ein Angeklagter oder eine Angeklagte ihren Standpunkt vor Gericht deutlich machen kann. Zschäpe hatte bemängelt, ihr Recht auf rechtliches Gehör sei verletzt worden, weil der Bundesgerichtshof ihre Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München ohne öffentliche Verhandlung nur mit einem schriftlichen Beschluss zurückgewiesen hatte. Dem entgegnete das Bundesverfassungsgericht, dass Zschäpe genügend Möglichkeiten hatte, ihren Standpunkt zu erklären: etwa in der Antwort ihrer anwaltlichen Vertretung auf die Stellungnahme der Bundesanwaltschaft. Zuvor hatte sie außerdem fünf Jahre lang Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge zu erklären - im NSU-Prozess.

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Zschäpe wollte in einer neuen Verhandlung, so teilte das Bundesverfassungsgericht mit, weitere Argumente vorbringen, warum sie nicht als Haupttäterin hätte verurteilt werden dürfen. Das Gericht erklärte, dies habe sie aber "allenfalls fragmentarisch" dargelegt. Das Bundesverfassungsgericht sieht auch das Argument Zschäpes als nicht tragfähig an, sie sei von der Haltung des BGH überrascht worden, der die Verurteilung Zschäpes als Mittäterin ihrer Gefährten gehalten hatte. Das sei ständige Rechtsprechung. Auch eine willkürliche Verurteilung Zschäpes konnte das Bundesverfassungsgericht nicht erkennen.

Damit ist der Rechtsweg für Zschäpe weitgehend ausgeschöpft. Sie sitzt seit Ende 2018 in der Frauenhaftanstalt Chemnitz in Sachsen. Ihre Männer hatten sich 2011 der Festnahme durch Suizid entzogen. Der NSU war eine rechtsradikale Mörderbande, die neun Männer mit Migrationshintergrund und eine Polizistin erschossen hat. Sie blieb jahrelang unerkannt.

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Text: Gianna Niewel, Annette Ramelsberger, Benedikt Warmbrunn, Illustration: Stefan Dimitrov

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