Im März 1960 landet eine Strafanzeige auf dem Tisch des Generalbundesanwalts in Karlsruhe. Es geht um einen seiner engsten Vertrauten. Der Vorwurf: Der Mann habe in der NS-Zeit an verbrecherischen Todesurteilen mitgewirkt. Als Richter am Sondergericht in Prag habe er 1944 einen Tschechen hinrichten lassen, bloß weil der einen ausländischen Radiosender gehört habe. Dabei war dies nicht einmal nach den drakonischen NS-Gesetzen im "Reichsprotektorat Böhmen und Mähren" als Strafe vorgeschrieben.
Bundesanwaltschaft:Die braunste unter den braun durchsetzten Sicherheitsbehörden
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Noch im Jahr 1966 hatten zehn von elf Bundesanwälten eine Vergangenheit in der Hitler-Partei.
(Foto: dpa)Die Karlsruher Bundesanwaltschaft hat ihre Geschichte aufarbeiten lassen: Bis in die 1960er-Jahre waren rekordverdächtige 90 Prozent der Führungsriege ehemalige NSDAP-Mitglieder. Dies hatte wohl auch Auswirkungen auf ihre Arbeit.
Von Ronen Steinke
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