Die Bundesregierung lehnt eine Vernehmung von Edward Snowden in Deutschland ab. In einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss begründen das Kanzleramt und die beteiligten Ministerien dies mit einer Gefährdung des "Staatswohls". Die Beziehungen zu Amerika seien wirtschafts,- außen- und sicherheitspolitisch von herausragender Bedeutung, den Whistleblower auf deutschem Boden zu vernehmen könne zu "schweren und dauerhaften Belastungen" führen, heißt es im finalen Entwurf des Schreibens an die Ausschussmitglieder. Durch das Veto der Bundesregierung ist eine Befragung Snowdens in Berlin vorerst ausgeschlossen.
Das unter Federführung des Innenministeriums erstellte Papier soll den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses an diesem Freitag übermittelt werden. Etwa zeitgleich trifft Bundeskanzlerin Angela Merkel in Washington Barack Obama. Die schwarz-rote Bundesregierung argumentiert nach Informationen von SZ, NDR und WDR in ihrer 27-seitigen Stellungnahme, eine Vernehmung Snowdens in Deutschlands "liefe wichtigen politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwider". Sollte man den ehemaligen Geheimdienstmitarbeiter anreisen lassen, würden die amerikanischen Geheimdienste nach Einschätzung der Bundesregierung "zumindest vorübergehend" die Zusammenarbeit mit den deutschen Diensten einschränken.
Die Bundesregierung sieht keine Verpflichtung, dem Whistleblower die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Zwar müsse man gegenüber dem NSA-Untersuchungsausschuss Amtshilfe leisten. Allerdings obliege es allein der Regierung dies gegen einen möglichen Schaden für die deutschen Staatsinteressen abzuwägen.
Opposition kündigt Klage an
Die Bundesregierung hatte die Stellungnahme auf Aufforderung des Untersuchungsausschusses geschrieben, der seit Wochen über die Frage der Vernehmung von Snowden streitet. Der erste Vorsitzende des Gremiums, der CDU-Politiker Clemens Binninger, war deshalb zurückgetreten. Während Grüne und Linke Snowden unbedingt in Deutschland vernehmen wollen, plädieren SPD und Union für eine schriftliche Befragung.
Zudem, so heißt es in der Stellungnahme der Bundesregierung, könne der Ausschuss Snowden auch in Moskau befragen, etwa in der deutschen Botschaft. In diesem Fall rät die Bundesregierung allerdings, zuvor Zusicherungen von der russischen Seite einzuholen, dass dies nicht den Aufenthaltsstatus von Snowden gefährde. Die russische Regierung hat dem Whistleblower vorübergehendes Asyl bis Juli 2014 gewährt. Sollte der Ausschuss Snowden in Moskau verhören, bestehe laut dem Rechtsgutachten einer amerikanischen Kanzlei die Möglichkeit, "dass die Mitglieder des Untersuchungsausschusses in den USA strafrechtlich verfolgt werden", schreibt die Bundesregierung. Auch deutsche Geheimdienstler warnen vor einer Befragung in Russland. Man könne nicht ausschließen, dass Snowden vom russischen Geheimdienst beeinflusst werde, sagte ein Nachrichtendienstler der SZ. Dies könne nur verhindert werden, wenn er nicht auf russischem Boden befragt wird.
Grüne und Linke haben bereits durchblicken lassen, dass sie gerichtlich gegen die Bundesregierung vorgehen wollen, um eine Befragung Snowdens in Berlin doch noch zu ermöglichen.