NSA-Untersuchungsausschuss:Juristen werfen BND Verfassungsbruch vor

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Einig in ihrer Bewertung: Staatsrechtler Matthias Bäcker, Ex-Verfassungsrichter Wolfgang Hoffmann-Riem und Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Verfassungsgerichts (von links). (Foto: dpa)

Ohrfeige für die Bundesregierung: Drei hochrangige Juristen - darunter zwei ehemalige Verfassungsrichter - werfen dem Bundesnachrichtendienst vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Neue Gesetze müssten her. Und der Bau einer NSA-Abhörzentrale verhindert werden.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Die Frage des Grünen-Obmanns im NSA-Untersuchungsausschuss ist schlicht, aber treffend formuliert: "Ist ein Afghane in Afghanistan vor dem BND besser geschützt als ein Deutscher in Deutschland vor der NSA?"

Die Antwort gibt Matthias Bäcker, Rechtsprofessor an der Uni Mannheim. "Wenn der BND sich an die Verfassung hält, ja. Wenn man der Rechtsauffassung der Bundesregierung folgt, nein."

Es ist die Überraschung der ersten öffentlichen Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag. Viereinhalb Stunden wird das Treffen dauern. Den Abgeordneten gegenüber sitzen drei anerkannte Rechtswissenschaftler: Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Wolfgang Hoffmann-Riem, ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht. Und eben Matthias Bäcker.

Sie alle kommen zum gleichen Ergebnis: Der Bundesnachrichtendienst handelt in Teilen grundgesetzwidrig.

Daten mit Makel

Grundlage für die These sind zwei Annahmen: Der BND nutzt Daten, die ihm etwa vom US-Militärgeheimdienst NSA übermittelt wurden. Der aber saugt täglich millionenfach Daten aus dem Internet ab. Wohl auch von deutschen Staatsbürgern. Weil aber eine solche "anlasslose, flächendeckende Speicherung von Daten" mit dem deutschen Grundgesetz nicht vereinbar sei, gelte: Die Verwendung solcher Daten durch deutsche Behörden "ist unzulässig", sagt Papier.

Diesen Daten "haftet immer ein Makel an", unrechtmäßig erworben worden zu sein. Die Auffassung, dass sich die Geheimdienste gegenseitig Informationen zuschustern dürfen, die sie nach den eigenen Gesetzen nicht erheben dürften, "eine solche Sicht ist in meinen Augen nicht tragbar", sagt Papier.

Da würden im Übrigen auch keine Abkommen zwischen den Geheimdiensten helfen. Bäcker: "Geheime Abkommen zwischen Geheimdiensten können schon deswegen keine Rechtsgrundlage sein, weil sie geheim sind."

Außerdem wird angenommen, dass auch der BND im Ausland zu Aufklärungsmitteln greift, die etwa das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, die Achtung der Privatsphäre oder den Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen. All diese Grundrechte leiten sich aus Artikel 1 des Grundgesetzes ab, der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, erklärt Papier.

Die Bundesregierung beruft sich auf die gesetzlich festgelegten Aufgaben des BND. Nach denen sei es etwa auch erlaubt, dass der BND Telefonate oder E-Mails im Ausland anlasslos und flächendeckend ausspähe.

Dem widersprechen die drei Rechtswissenschaftler vehement.

Eine gesetzliche Aufgabenbeschreibung sei keine gesetzliche Ermächtigung, sagt Papier. Alle drei Experten sehen das so. Mit anderen Worten: Es gibt nach Ansicht der Experten derzeit keine ausreichende gesetzliche Grundlage für die Arbeit des BND. Schon deshalb dürfe er nicht alles tun, was er will, und dies mit seinem gesetzlichen Auftrag begründen.

Alle drei fordern eine klare gesetzliche Ermächtigung für den BND. Darin müsse geklärt werden, was der BND im Ausland darf und was nicht. So ein Gesetz wäre dringend nötig. Eingriffe in Grundrechte, zumal wenn sie den Charakter von allgemeinen Menschenrechten haben, müssten gesetzlich sehr genau begründet werden, findet Papier. Das sei aber nicht der Fall.

Papier ist da ganz deutlich: "Es kann nicht angehen, dass solche wichtigen Grundrechte ins Leere laufen."

Dass die Spionage ausländischer Dienste auf deutschem Boden verboten ist, ist gängige Rechtsauffassung. Die Frage ist, was Deutschland tatsächlich dagegen tun kann. Wenn es der US-Geheimdienst NSA ist - räumen die Experten ein - kann es wohl nur eine politische Lösung geben. Wenn aber die NSA in Wiesbaden eine Abhörzentrale aufbaut, haben dann die staatlichen Behörden nicht sogar die Pflicht, dagegen vorzugehen? Papier beantwortet auch diese Frage des Linken-Abgeordneten André Hahn deutlich: "Ich meine, ja." Der Bau müsste also verhindert werden.

Die Bundesrepublik kann aber auch gegen staatliche Spionage durchaus juristisch vorgehen, sagen die Rechtswissenschaftler. Und zwar dann, wenn sie von Staaten der Europäischen Union betrieben wird, wie beispielsweise von Großbritannien. Das Land gehört zusammen mit den USA zu den sogenannten "Five Eyes", deren Geheimdienste eng zusammenarbeiten.

Veraltete Bestimmungen

Die Briten hätten alle relevanten europäischen Verträge zum Thema Menschenrechte unterschrieben. Darum könnte sich Deutschland mit einer Staaten-Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Papier wundert sich, dass das nach seiner Kenntnis noch nie passiert sei.

Es wäre wohl die Aufgabe vor allem der Abgeordneten, die Pflicht des Staates einzufordern, seine Bürger vor Spionage zu schützen. Gerichte seien realistischerweise dafür in aller Regel die falschen Ansprechpartner. Papier schreibt den Abgeordneten ins Stammbuch, sie hätten "die Pflicht", dem Grundgesetz zur Achtung zu verhelfen. "Das kann man nicht immer alles nach Karlsruhe schicken."

Matthias Bäcker fordert, zumindest das für die Geheimdienste zuständige G10-Gesetz auf neuesten Stand zu bringen. Schon allein die Unterscheidung zwischen in- und ausländischen Kommunikationsteilnehmern sei heute "nicht tragfähig". Sein Beispiel: Wer in Deutschland seiner Frau eine E-Mail schicke, könne nicht sicher sein, ob die E-Mail in Deutschland abgeschickt und gelesen werde.

Papier und Hoffmann-Riem fordern sogar eine Grundgesetzänderung. Dort solle die Sicherung der Telekommunikation als Staatsziel aufgenommen werden.

Bäcker findet übrigens, ausländischen Nachrichtendiensten könne schwerlich etwas vorgeworfen werden, was der BND auch mache. Das könnte nach dieser ersten Sitzung wohl schon jetzt zu den wichtigsten Erkenntnissen dieses Untersuchungsausschusses gehören.

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