NSA-Affäre:Wie die Regierung den Bundestag bevormundet

Bundestag in Berlin

Der Reichstag in Berlin. Lobbyisten gehen dort ein und aus.

(Foto: Gregor Fischer/dpa)

Nur ein Sonderermittler soll Einblick in die Selektorenliste erhalten. Damit will die Bundesregierung die Parlamentarier im NSA-Untersuchungsausschuss abspeisen. Der Bundestag wäre dumm, sich darauf einzulassen.

Kommentar von Heribert Prantl

Der Streit um die sogenannte Selektorenliste ist keine Posse; er ist ein Ärgernis. Die Bundesregierung behandelt den Bundestag in dieser Frage, als sei sie dessen Vormund. Sie will dem Parlament vorschreiben, wie es in Sachen NSA und BND zu ermitteln habe - möglichst gar nicht oder nur pro forma.

Der Bundestag soll nun der Selbstkastration bei der Wahrnehmung seiner parlamentarischen Rechte zustimmen: Er soll zwar einen "Ermittler" aussuchen dürfen, der aber von der Bundesregierung ernannt wird - und dann seine Ermittlungsergebnisse dem Bundestag nur nach deren Weisung in gefilterter und anonymisierter Form weitergibt.

Die richtige Antwort ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht

Dieser Sonderermittler des Bundestags wäre also eine Art Strohmann der Bundesregierung. Der Bundestag müsste schon strohdumm sein, wenn er sich darauf einließe. Die richtige Antwort auf diese Zumutung ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht. Die Richter dort haben schon vor Jahren das Richtige gesagt: Das Staatswohl ist nicht allein der Regierung, sondern der Regierung und dem Parlament in gleicher Weise anvertraut.

Der Bundestagspräsident, der NSA-Untersuchungsausschuss und das Parlamentarische Kontrollgremium mögen sich über die Tür zu ihren Räumlichkeiten einen Satz von Erich Kästner hängen: "Was immer geschieht: Nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man Euch zieht, auch noch zu trinken".

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