Es gibt Grundregeln des Parlamentarismus. Die Bundesregierung ist gerade dabei, sie außer Kraft zu setzen: Die Regierung will selbst bestimmen, wer die parlamentarischen Kontrollrechte wahrnimmt. Sie will den "Ermittlungsbeauftragten" bestimmen, der für das Parlament die Selektorenliste des BND einsieht und dem Parlament beziehungsweise seinen Ausschüssen dann darüber berichtet. Das ist, mit Verlaub, ein Witz.
Zum kleinen Einmaleins des Parlamentarismus gehört etwa, dass der Bundestagspräsident und die Vizepräsidenten vom Parlament gewählt werden; die Vorsitzenden der Ausschüsse des Bundestags selbstredend auch. Von wem denn sonst? Was wäre nun, wenn die Bundesregierung, also die Exekutive, auf einmal den Anspruch erheben würde, dass sie diese Spitzen- und Vertrauenspositionen der Legislative besetzt, dass sie die Leute dafür nach ihrem Gutdünken aussucht und womöglich gar Personen in diese Ämter beruft, die nicht einmal Mitglied des Parlaments sind?
Man würde die Bundesregierung für verrückt erklären - und die großen Fraktionen des Bundestags auch, wenn sie bei diesem Vorhaben ihrer Regierung mitmachten. Es wäre dies ein Anschlag auf die Gewaltenteilung; das ganze Land würde nach Karlsruhe schauen und darauf warten, dass das Verfassungsgericht die parlamentarische Demokratie wieder ins Recht setzt.
Der Bundesregierung nicht zur Rechenschaft verpflichtet
Eine vergleichbare Verrücktheit passiert gerade: Die Regierung versucht, die Rechte des Parlaments in Sachen NSA und Kontrolle des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND teilweise zu usurpieren. Die Ausschüsse des Bundestags (also der NSA-Untersuchungsausschuss und das Parlamentarische Kontrollgremium) wollen ihre Kontrollrechte wahrnehmen - und die Bundesregierung kündigt an, dass sie einen Kontrolleur, der sie kontrollieren soll, selbst ernennen will. Das ist ungefähr so, als würde Sepp Blatter selber bestimmen, wer gegen ihn und die Fifa ermittelt.
Natürlich handelt es sich bei den sogenannten Selektorenlisten um hochsensible Informationen. Natürlich können diese Listen mit Stichwörtern, nach denen der BND im Auftrag des US-Geheimdienstes NSA den europäischen Kommunikationsverkehr ausspioniert hat, nicht auf offenem Markt verhandelt werden. Natürlich müssen Sicherheitsinteressen auch bei parlamentarischen Untersuchungen und Kontrollen gewährleistet sein. Es gibt gesetzliche Regeln und Verfahren, die dies gewährleisten. Wenn zum Beispiel ein Ermittlungsbeauftragter eingesetzt werden soll, muss ihn, so das Gesetz, der Ausschuss des Bundestags ernennen. Dieser Beauftragte ist dem Ausschuss, nicht der Bundesregierung, zur Rechenschaft verpflichtet.
Kurz gesagt: Die Regeln parlamentarischer Kontrolle des Regierungshandelns können nicht einfach mal so von der Regierung außer Kraft gesetzt werden - auch dann nicht, wenn die NSA und US-Interessen berührt sind. Die Freundschaft mit den USA ist ein hoher Wert, aber sie ist nicht mehr wert als die Verfassung. Und sie legitimiert nicht deren Missachtung.