Süddeutsche Zeitung

NSA-Datensammlung:Geheimgericht rechtfertigt Überwachung von Telefonen

Der "Foreign Intelligence Surveillance Court" veröffentlicht, warum der Geheimdienst NSA seiner Meinung nach die Telefon-Kommunikationsdaten von Amerikanern ohne Anlass speichern darf. Die Argumente überzeugen nicht alle - längst ist ein juristischer Streit ausgebrochen, bei dem es um die Interpretation der Verfassung im digitalen Zeitalter geht.

Von Johannes Kuhn

Der "Foreign Intelligence Surveillance Court" (FISC) besteht seit 1978, doch so sehr hat noch kein Mitglied des Geheimgerichts die Öffentlichkeit gesucht: Auf Veranlassung von Richterin Claire Eagan hat der FISC die juristische Begründung für das Sammeln von Telefon-Verbindungsdaten amerikanischer Staatsbürger publiziert.

Das ist insofern ungewöhnlich, als das Gericht selbst seine Geheimdokumente nur auf Anweisung der Regierung oder nach langwierigen Klagen veröffentlicht. In diesem Fall, so erklärte Eagan, bestehe allerdings ein "öffentliches Interesse an der Angelegenheit" - und offenbar der dringende Wunsch des FISC, Klarheit über die eigene Haltung zu schaffen.

Konkret geht es um die erste der Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden. Durch ihn wurde bekannt, dass amerikanische Telekomfirmen seit 2006 zu einer geheimen Vorratsdatenspeicherung verpflichtet sind. Sie müssen Geheimdiensten die Telefon-Verbindungsdaten ihrer Kunden liefern, also Informationen darüber, wer wann mit wem und wie lange telefoniert hat.

Diese Verpflichtung zur millionenfachen Datenweitergabe geht aus einem Beschluss hervor, den eben jenes Geheimgericht FISC alle drei Monate erneuert und Firmen wie Verizon oder Sprint zukommen lässt. In dem nun publizierten - und teilweise geschwärzten - Dokument (PDF) erklärt Richterin Eagan, warum diese Praxis legal ist. Das Papier stammt allerdings aus dem August 2013, wurde also verfasst, als die Vorratsdatenspeicherung bereits bekannt war - sieben Jahre nach deren Einführung.

Suche nach Terroristen, bekannt wie unbekannt

Im Zentrum steht die Frage, ob die Datensammlung gegen den 4. Zusatzartikel der amerikanischen Verfassung verstößt, der das Recht auf Privatsphäre der Bürger gegenüber dem Staat definiert. Artikel 215 des Anti-Terror-Gesetzes Patriot Act legt fest, dass das FBI (und damit die NSA) per geheimem FISC-Gerichtsbeschluss Zugriff auf "Bücher, Aufzeichnungen, Papiere, Dokumente und andere Objekte" erhalten kann. Als mögliche Anlässe werden das Sammeln von Geheimdienstinformationen über Nicht-Amerikaner, Ermittlungen gegen den internationalen Terrorismus oder Untersuchungen wegen verborgener Aktivitäten anderer Geheimdienste genannt.

Als solche Dokumente wertet der FISC eben auch die Telefonverbindungsdaten, welche die Telekomanbieter speichern. Die Regierungsbehörden, so heißt es im Gerichtspapier, müssten für einen Zugriff jedoch begründen, dass die Auswertung der Datenbanken für Ermittlungen gegen solche Terroristen notwendig ist, die sich gerade in den USA befinden. Entscheidend dabei: Es geht nicht nur um konkrete Verdächtige, sondern auch um "unbekannte" Terroristen. Das Argument also lautet: Da sich mögliche Täter unerkannt in den USA aufhalten, benötigen die Ermittler die Kommunikationsdaten aller Telefon-Kunden, um ihnen auf die Schliche zu kommen.

Dieses Argument für eine derart große Sammlung stößt bei amerikanischen Bürgerrechtlern naturgemäß auf wenig Gegenliebe. Zudem müssen die Geheimdienste damit niedrigere Hürden für die Verletzung der Privatsphäre nehmen als zum Beispiel Ermittler in Kriminalfällen. Ein weiterer Kritikpunkt: Das Gericht folgt damit komplett der Einschätzung der US-Regierung. "Die Gerichtsmeinung zeigt, dass es eine Torheit ist, Entscheidungen über das Recht auf Privatsphäre einem Gericht zu übertragen, das nur Argumente der Regierung hört", sagte Jameel Jaffer von der American Civil Liberties Union (ACLU) der Washington Post.

Wann gibt ein Mensch freiwillig Daten preis?

Die ACLU hat auch weitere Probleme mit der Begründung: Der FISC bezieht sich auf ein Urteil des Obersten Gerichtshof aus dem Jahr 1979, das die massenhafte Datensammlung rechtfertigen soll. Damals hatte der Supreme Court entschieden, dass Ermittlungsbehörden die Anruflisten eines Verdächtigen auswerten durften, der das Opfer eines seiner Raubüberfälle mit anonymen Anrufen belästigt hatte. In der Begründung hieß es damals: "Eine Person darf nicht Privatheit erwarten, wenn sie Informationen freiwillig an dritte Parteien weitergibt." Die Verbindungsdaten eines Anrufs gehören also nicht dem Kunden, sondern der Firma, die den Anruf vermittelt.

Darüber, ob dies auch die anlasslose Speicherung solcher Daten unabhängig eines Verdachts rechtfertigt, streiten Juristen bereits seit längerem. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem vergangenen Jahr lässt die Lage weniger eindeutig erscheinen: Dabei ging es darum, ob Ermittler ohne Durchsuchungsbefehl ein GPS-Ortungsgerät am Auto eines Verdächtigen anbringen können.

Unternehmen gaben sich handzahm

Das Gericht hielt diese Praxis für verfassungswidrig und die als liberal geltende Richterin Sonia Sotomayor erklärte: "Wir müssen womöglich über die Prämisse nachdenken, dass jemand keine Privatsphäre erwarten kann, wenn er freiwillig Daten an Dritte gibt. Dieser Ansatz funktioniert im digitalen Zeitalter nicht mehr, wo Menschen schon bei alltäglichen Tätigkeiten sehr viele Informationen über sich an Dritte preisgeben."

Das Urteil von 2012 spielt im nun veröffentlichten Dokument keine Rolle - ein Grund mehr, weshalb Bürgerrechtler auf ein Grundsatzurteil des Supreme Courts drängen. Beteiligte Firmen wie Verizon bewerteten die Datensammlung offenbar weniger kritisch: In ihren Ausführungen betont FISC-Richterin Eagan, dass während all der Jahre kein einziges Unternehmen gegen die Datenweitergabe Einspruch eingelegt habe.

Linktipp: Orin Kerr, Jura-Professor an der George Washington University Law School, beschäftigt sich in seinem Blog ausführlich mit der Argumentation von Richterin Eagan.

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