Die Enthüllungsplattform Wikileaks hat Daten über die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag veröffentlicht. Die insgesamt 2420 enthaltenen Akten, laut Wikileaks 90 Gigabyte, sollen den fast vollständigen Schriftwechsel zwischen dem Ausschuss und der Bundesregierung vom Beginn der Ausschussarbeit im Frühjahr 2014 bis Januar 2015 enthalten. Dazu gehören E-Mails und vertrauliche Dokumente aus dem Bundeskanzleramt, dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz.
Der NSA-Ausschuss des Bundestages arbeitet die Affäre um die massenhafte Datenüberwachung der US-Geheimdienste und die Rolle des BND auf. Nach Angaben von Wikileaks verdeutlichten die Dokumente die "Taktiken der Nachrichtendienste im Rahmen der parlamentarischen Untersuchung ."
Abgeordnete im NSA-Ausschuss äußerten sich entsetzt über die Enthüllung. Der Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, schrieb auf Twitter: "Es ist unsäglich. Wer sowas durchsticht und veröffentlicht, torpediert bewusst die Aufklärung und notwendige Kontrolle der Dienste." Als problematisch wird erachtet, dass offenbar wahllos auch als vertraulich eingestufte Dokumente veröffentlicht wurden. Mitarbeiter aus Geheimdiensten, dem Kanzleramt und anderen Ministerien werden darin ungeschwärzt mit Klarnamen wiedergegeben.
Womöglich steht auch die elektronische Übermittlung der Daten in Frage
"Für uns ist das verheerend", sagte ein Fraktionsmitarbeiter der Süddeutschen Zeitung. Abgeordnete fürchten, dass ihnen der Zugang zu Informationen jetzt erschwert werden könnte. Womöglich steht auch die elektronische Übermittlung der Daten in Frage. Wikileaks stand zuletzt in der Kritik, weil es im US-Wahlkampf Redemanuskripte der Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton veröffentlicht hatte, die aus einem gehackten E-Mail-Account von Clintons Wahlkampfmanager John Podesta stammten.
Die schwarz-rote Ausschuss-Mehrheit hat am Donnerstag erneut einen Antrag der Opposition vertagt, mit dem der US-Whistleblower Edward Snowden als Zeuge vor den Ausschuss geladen werden sollte. Die Koalitions-Abgeordneten legten zuvor Beschwerde gegen einen Beschluss des Bundesgerichtshofes ein, der sie verpflichtet hatte, dem Ansinnen der Opposition umgehend nachzukommen. Sie wollen damit warten, bis klar ist, ob die Beschwerde Erfolg hat.