NSA-Ausschuss:Schwarze Akten ärgern Abgeordnete

Lesezeit: 4 Min.

Angeordneter mit einem Ordner, der die Aufschrift ´1. Untersuchungsausschuss NSA" trägt. (Foto: dpa)

Sind umfangreich geschwärzte Akten nur peinlich? Oder eine systematische Missachtung des NSA-Untersuchungsausschusses? Für die Opposition ist der Fall klar. Sie droht mit Klage. Die Koalition dagegen kommt zu überraschenden Erkenntnissen.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Was passiert, wenn rotes Papier kopiert wird? Nun, hinten kommt ein schwarzes Blatt heraus. Egal, ob sich auf dem Original Tabellen, ein brisanter Brief oder Hintergrund-Informationen befunden haben. Am Ende ist alles schwarz.

Behörden-Mitarbeiter sollten das wissen. Als einige von ihnen aber die Akten für den NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages zusammengestellt haben, haben sie so genau wohl nicht darauf geachtet. Der Obmann der Union in dem Ausschuss, Roderich Kiesewetter, urteilt noch gnädig. Er spricht von technischen Fehlern. Allenfalls "peinlich" sei das. Aber steckt auch System dahinter?

Bitkom-Umfrage
:Deutsche werden Fans von Verschlüsselung

Sie wollen sich gegen die NSA wehren: Die Zahl der Krypto-Nutzer steigt deutlich an, zeigt eine neue Umfrage.

Klar ist, weder Kiesewetter noch seine Ausschusskollegen aus SPD, Linken und Grünen sind glücklich mit dem Material, das über die Sommerpause in ihren Büros eingetroffen ist. Etwa 1000 Akten sind angekommen. Zum Teil prallvolle Leitz-Ordner, zum Teil dünne Heftmappen mit wenigen Seiten, zum Teil elektronisch erfasste Dokumente.

Wenn stimmt, was die Ausschussmitglieder berichten, dann ist in den Dokumenten erstaunlich wenig zu erkennen, sobald es irgendwie brisant sein könne. Und dabei geht es nicht nur um das ehemals rote, jetzt schwarze Papier. Heerscharen von Mitarbeitern vor allem aus dem Bundeskanzleramt und dem Bundesnachrichtendienst müssen sich mit einem dicken Edding bewaffnet Nächte um die Ohren geschlagen haben, um alles zu schwärzen, was irgendwie heikel für die beiden Behörden sein könnte.

"Zum Teil ist nur der Briefkopf zu erkennen"

Heikel sind offenbar alle Dokumente, die befreundete Geheimdienste betreffen, etwa die USA oder Großbritannien. "Zum Teil ist da nur der Briefkopf und die Anrede zu erkennen. Der Rest ist geschwärzt", empört sich Martina Renner, Obfrau der Linken.

Manchmal seien sogar Dokumente aus öffentlichen Quellen geschwärzt. Der Transparenz-Bericht des US-Software-Riesen Microsoft etwa. Im Internet ist der leicht auffindbar. In den Akten der Ausschussmitglieder aber sei fast jedes Wort geschwärzt. Als würde es um ein Staatsgeheimnis gehen.

Auf mehr als 20 Seiten haben die Ausschussmitglieder die Fundstellen von nicht nachzuvollziehenden Schwärzungen vermerkt. Das ist alles wohl nicht nur peinlich. "Das torpediert die Arbeit des Untersuchungsausschusses", sagt André Hahn von der Linken.

Projekt "ICReach"
:NSA liefert US-Behörden Daten per Suchmaschine

850 Milliarden Daten, so einfach zu durchsuchen wie mit Google: Der amerikanische Geheimdienst ermöglicht 1000 Analysten Zugriff auf private Daten. Sie könnten als Startpunkt für Ermittlungen gegen US-Bürger genutzt werden.

Den Verdacht, dass dahinter System stecken könnte, haben auch die Grünen. Zum Teil fänden sich Aktenordner voll mit Pressearchiven. Alles eher wertlos für die Ausschussarbeit. Konstantin von Notz, Obmann der Grünen, hat den Eindruck, dass "Masse statt Klasse übergeben" worden sei. "Ganz offensichtlich will die Bundesregierung hier, dass grundsätzlich nicht aufgeklärt werden kann."

Die Grünen drohen jetzt offen mit Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Linken würden da mitgehen, wenn die Bundesregierung nicht erkennbar nachbessert. Es geht vor allem um Schwärzungen aus Gründen des Staatswohls. Informationen, die das Staatswohl gefährden, können geheim bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings schon 2009 klargestellt, dass das Staatswohl "ist nicht allein der Bundesregierung, sondern in gleicher Weise auch dem Bundestag anvertraut" ist.

Was geheim sein muss, kann zwar geheim bleiben. Aber dann müsse eben anerkannt werden, dass "der Umgang mit Informationen in einem Untersuchungsausschuss eigenen Geheimschutzbestimmungen unterliegt". Eine Berufung auf das Staatswohl komme "daher allenfalls unter ganz besonderen Umständen in Betracht". Im Moment scheinen die besonderen Umstände der Normalfall für die Bundesregierung zu sein.

Vereinbarungen, die geheim bleiben - außer die Regierung stimmt zu

An diesem Donnerstag soll deswegen der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Klaus-Dieter Fritsche vor dem Ausschuss sprechen. Jedoch nur als Gast, nicht als Zeuge. Er kann also nicht vereidigt werden. Zum einem soll ihm klar gemacht werden, dass das mit den übermäßig vielen Schwärzungen nicht geht. Zum anderen soll er von seiner jüngsten Reise berichten.

Fritsche war in den so genannten Five-Eyes-Staaten unterwegs. Das sind mit den USA, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und Australien jene fünf Staaten, die sich zu einer Art Geheimdienstverbund zusammengeschlossen haben. Mit diesen Staaten hat auch der Bundesnachrichtendienst Kooperationen vereinbart. Vereinbarungen, in die die Ausschussmitglieder gerne mal einen Blick werfen wollen. Das gehe aber nur mit deren Einverständnis, sagt die Bundesregierung.

Fritsche sollte ausloten, ob die Five Eyes einverstanden sind. Viel Hoffnung hat Hahn von der Linken nicht. Weil auch die Bundesregierung daran kein Interesse habe, könne ihr "nichts besseres passieren, als dass die Five Eyes die Akten nicht freigeben".

Notz von den Grünen glaubt, die Bundesregierung lege es geradezu darauf an, in einen Rechtsreit zu gehen. Motto: "Verfassungsstreits in Karlsruhe zu verlieren kostet ja nichts." Es wäre nicht das erste Mal, dass solche Urteile erst gefällt werden, wenn die Arbeit eines Ausschusses längst beendet ist.

Eine weitere Klage der Opposition steht ebenfalls kurz bevor. Es geht um Edward Snowden, jenen US-Whistleblower, der den NSA-Skandal erst ins Rollen gebracht hat.

Snowden sitzt in Moskau fest. In die USA kann er nicht zurück. Ihm droht dort eine hohe Gefängnisstrafe. Er würde gerne in Deutschland vor dem NSA-Untersuchungsausschuss aussagen. Vor allem aber die Union will ihn mit Berufung auf eine Stellungnahme der Bundesregierung nicht in Deutschland sehen. In Moskau aber will sich wiederum Snowden nicht befragen lassen.

Aufenthaltsgenehmigung für US-Whistleblower
:Russland gewährt Snowden großzügige Freiheiten

Moskau bewilligt dem früheren US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden Aufenthalt bis zum Jahr 2017. Das teilte Snowdens Anwalt mit. Demnach darf der Flüchtling sich in Russland frei bewegen und das Land sogar verlassen.

Linke und Grüne wollen jetzt noch einen Antrag stellen, dass Snowden irgendwann in Deutschland gehört wird. Der Antrag wir vermutlich diesen Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD abgelehnt werden. Dann würde die Klage Ende September oder Anfang Oktober eingereicht werden. Wegen akuter Untätigkeit und Behinderung der Ausschussarbeit. Eine fragile Konstruktion, gestehen auch Grüne ein.

Neben Fritsche wird an diesem Donnerstag Generalbundesanwalt Harald Range den Ausschuss beschäftigen. Er soll über den Stand der Ermittlungen im Fall des enttarnten Spions Markus R. berichten.

Ende September geht es richtig los

Erst Ende September soll die Arbeit des NSA-Ausschusses richtig losgehen. Als erste Zeugen sind Mitarbeiter des frisch enttarnten BND-Horchpostens im oberbayerischen Bad Aibling geladen. Sie sollen Auskunft über die Arbeitsweise der Horchstation geben.

Der Spiegel berichtet, dort würden massenhaft Abhördaten etwa aus Somalia, Afghanistan und dem Nahen Osten ausgewertet. Das Ganze in enger Abstimmung mit dem US-Militärgeheimdienst NSA. Es würden 15 bis 20 von der NSA eingesetzte Programme genutzt, um die Daten aufzubereiten.

Die Linke hält das für verfassungswidrig. Unions Obmann Kiesewetter findet dagegen, nach Studium der Akten hätten sich alle Vorwürfe "verflüchtigt", ein Fehlverhalten könne nicht festgestellt werden.

Dabei hat in der ersten Sitzung des Ausschusses unter anderen der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, die Arbeit des BND schon grundsätzlich verfassungsrechtlich erheblich in Zweifel gezogen. Auch weil die Grundrechte von abgehörten Personen im Ausland nicht ausreichend berücksichtigt würden.

In der Union aber wird kein Bedarf für eine Reform des BND gesehen. Es ist ja auch schon schwer genug, die Grundrechte der deutschen vor dem Zugriff der US-Geheimdienste zu schützen. Die Grundrechte der Taliban fallen da schnell mal hintenüber. Dabei gelten Grundrechte universell, also auch im Ausland. "Es kann nicht angehen, dass solche wichtigen Grundrechte ins Leere laufen", sagte Ex-Verfassungsrichter Papier vor dem Ausschuss.

© SZ.de - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Enthüllung über US-Geheimdienste
:Was Amerikas neuer Whistleblower verrät

Ein Geheimbericht zeigt, dass US-Agenten im Anti-Terror-Kampf weiter Unmengen von Daten sammeln. Offen wird zugegeben, dass Zehntausende Verdächtige keinen Kontakt zu Terrorgruppen haben. Weil das Dokument von August 2013 stammt, steht fest: Die Quelle kann nicht Edward Snowden sein.

Von Matthias Kolb

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: