Süddeutsche Zeitung

NSA-Ausschuss des Bundestags:Das zweifelhafte Gebaren von BND und Bundesregierung

Lesezeit: 6 min

Absurde Geheimhaltung, geschwärzte Akten: BND und Bundesregierung tun alles, um den NSA-Untersuchungsausschuss klein zu halten. Er ist dennoch ein Erfolg, findet die Opposition. Einem Mann sei Dank.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Der Zeuge hatte plötzlich einen anderen Namen. Nicht mehr W.K. sondern K.L. Zwei Kürzel, eine Person. Das eine verdeckt den Tarnnamen, das andere den Klarnamen - vielleicht. So läuft das beim Bundesnachrichtendienst (BND).

Vergangenen Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Nach der öffentlichen Zeugenanhörung von W.K. trudeln die Abgeordneten langsam im Sitzungssaal des Auswärtigen Ausschusses zur zweiten Runde ein, der nicht öffentlichen Anhörung. Der Zeuge W.K. scheint wichtiger zu sein als alle anderen davor. Die Sitzung wurde als streng geheim eingestuft. Die Abgeordneten müssen ihre Mobiltelefone abgeben, ihre Tablet-Computer. Die Notizen, die sie sich während der Sitzung machen, landen in der Geheimschutzstelle. Wollen sie sie später wieder einsehen, müssen sie telefonisch in der Bundestagsverwaltung ihren Besuch ankündigen.

W.K. ist Leiter der Abteilung technische Aufklärung im BND. Er kann erklären, wie der BND etwa in der Außenstelle Bad Aibling Datenleitungen anzapft. Es geht auch um das Projekt Eikonal. Der BND soll am Frankfurter Internet-Datenknoten DE-CIX Daten für den amerikanischen Militärgeheimdienst NSA abgegriffen haben.

Glaubt man W.K. und anderen Zeugen aus dem BND, war das Projekt nicht sonderlich erfolgreich. Vielleicht 100 Datensätze sollen pro Jahr an die NSA weitergegeben worden sein. Die datenschutzrechtlichen Hürden des BND waren angeblich zu hoch. W.K. sagt in öffentlicher Sitzung des Ausschusses, die NSA habe Eikonal 2008 beendet, weil als Folge der "strengen Datenfilterung" des BND "kaum noch etwas herauskam". Die Enttäuschung der Amerikaner sei "sehr groß" gewesen.

W.K. würde gerne noch viel mehr dazu sagen. Aber er darf nicht. Das sei nicht von der Aussagegenehmigung gedeckt, die die Bundesregierung ihm erteilt habe. So geht das seit Wochen. Im Ausschuss sprechen die Zeugen öffentlich nur über das Allernötigste. Und verweisen ansonsten auf den nichtöffentlichen Teil.

Gefährdetes Staatswohl?

W.K. sagt sogar unter streng geheimen Bedingungen aus. Ein Novum. Wenn die Erinnerung mancher Abgeordneter nicht trügt, hat es noch nie eine Untersuchungsausschuss-Sitzung gegeben, die als "streng geheim" deklariert wurde. Warum das nötig gewesen sein soll, versteht im Ausschuss kaum einer. Linken-Obfrau Martina Renner kann nicht erkennen, weshalb das Staatswohl so sehr gefährdet sein könnte, dass nicht auch eine "geheime" Sitzung gereicht hätte.

Und dann noch die Namenssache. "Wir haben die Akten nach dem Kürzel W.K. durchsucht", sagt Martina Renner. Dann aber erklärt der Zeuge, er habe früher das Kürzel K.L. benutzt. Viele Dokumente konnten die Abgeordneten erst jetzt namentlich zuordnen. Versehen oder aktive Behinderung, dass den Abgeordneten das nicht vorher mitgeteilt wurde?

Renner vermutet System dahinter. Selbst die Namen von Datenbanken werden regelmäßig geändert, hatte eine Zeugin ausgesagt. Wohl um gegnerischen Spionen die Arbeit zu erschweren. Aber womöglich auch, um die parlamentarische Kontrolle zu erschweren, vermutet Renner.

Die wird auch dadurch erschwert, dass die Abgeordneten den Zeugen in öffentlicher Sitzung keine Akten vorhalten können. Die sind alle streng geheim. Die Zeugen können in öffentlicher Sitzung im Grunde behaupten, was sie wollen, um das Bild des absolut sauber und gesetzeskonform arbeitenden BND aufrecht zu halten. So manches Mal musste sich etwa Konstantin von Notz von den Grünen auf die Zunge beißen, weil die Aktenlage aus seiner Sicht etwas völlig anderes hergab, als der Zeuge gerade aussagte.

Eine der Kernfragen, die der Ausschuss aufklären soll, lautet: Saugt der BND massenhaft und anlasslos Daten ab? Die BND-Zeugen sagen: Nein.

Doch was ist anlasslos und was ist massenhaft? Die BND-Zeugen sagen, es gebe keine Datenverarbeitung ohne Anlass. Sie würden im Datenstrom nur sehr gezielt nach bestimmten Kriterien suchen. Selektoren werden in der Spionage-Fachsprache jene Parameter genannt, mit denen die Suchfilter eingestellt werden. Dass können E-Mailadressen, IP- oder Telefonnummern sein. Ohne Anlass keine Selektoren.

Wer aber Daten von Menschen überwacht, schränkt damit ihre Grundrechte ein. Dafür gibt es strenge Regeln. Der Einsatz von Selektoren ist zumindest umstritten.

Und was bedeutet massenhaft? Die Amerikaner haben da eine klare Vorstellung: Full take. Alle verfügbaren Daten werden abgefischt und dann von den Geheimdiensten ausgewertet. Dies kann der BND schon technisch nicht leisten. Aber massenhaft Daten absaugen, das kann auch der BND.

Beispiel der DE-CIX-Kontenpunkt in Frankfurt. An keinem Ort der Welt fließen mehr Daten. Wenn der BND hier eine bestimmte Leitung aus einem Bündel von Glasfaserkabeln anzapfen will, stellt er dort einen speziellen Computer hin und leitet Daten aus der Glasfaser in den Rechner. Auf dieser dünnen Leitung rauscht zum Beispiel vor allem der Datenverkehr zwischen Afghanistan und Pakistan vorbei. Dieser Datenstrom muss von dem BND-Computer zunächst komplett erfasst und zwischengespeichert werden, bevor er gefiltert werden kann.

Was aber die BND-Zeugen im NSA-Ausschuss in den öffentlichen Sitzungen bisher partout nicht sagen wollen: Wie viele Daten so in den Zwischenspeicher gelangen. Weder die Zahl der Datensätze, noch Mega- oder Gigabyte-Angaben wollen sie nennen. "Darüber führen wir keine Statistik", sagt W.K. im Ausschuss lapidar.

Vermutlich aber ist die Zahl ziemlich groß. So groß zumindest, dass das Wort massenhaft durchaus zutreffend sein könnte. Auch wenn in einem Glasfaserkabel Hunderte einzelner Leitungen gebündelt sind und der BND eben nur eine davon anzapft.

BND darf keine Deutschen überwachen

Ein weiteres Problem ist der Umgang mit sogenannten Grundrechtsträgern, vor allem deutschen Staatsbürgern. Alles was sie betrifft, läuft unter dem Stichwort "G10".

Der BND darf keine Deutschen abhören. Er ist ein Auslandsgeheimdienst, der nur Ausländer im Ausland überwachen darf. Aber wie kann das mit den modernen Kommunikationstechniken noch sichergestellt werden? Was ist mit dem Telefonat eines Deutschen, der von seinem afghanischen Handy aus auf Englisch seinen Freund in Pakistan anruft? Wenn das Telefonat über den Frankfurter Knoten DE-CIX geroutet wird, kann es in den BND-Rechner gelangen. Wer kann dieses Telefonat noch sicher herausfiltern?

Die Zeugen aus dem BND beruhigen, die erhobenen Daten würden alle G10-gefiltert, Grundrechtsträger würden heraus gesiebt. Erst technisch, zuletzt auch händisch, um wirklich keinen mehr dabei zu haben. Das Problem ist aber, dass das Datenschutzrecht schon die Erfassung als problematisch ansieht. Und erfasst werden vom BND auch Grundrechtsträger, das wird auch gar nicht abgestritten. Daten von Grundrechtsträgern würden nur nicht verwendet. Sondern gelöscht. Das müsse reichen, meint der BND.

Das funktioniert nur eben nicht 100-prozentig. Das Projekt Eikonal scheint dafür das beste Beispiel zu sein. Die Zusammenarbeit mit dem BND wurde nicht allein deshalb eingestellt, weil zu wenige Datensätze bei den Amerikanern ankamen. Sondern auch, weil von deutscher Seite nicht absolut auszuschließen war, dass auch die Daten deutscher Staatsbürger übermittelt hätten werden können.

Die Frage der rechtlichen Auslegung bestehender Gesetze ist im Moment der spannendste Teil des Ausschusses. Im Raum steht der nicht ganz unbegründete Verdacht, der BND biege sich die Gesetze gerade so, wie es ihm gefällt. Konstantin von Notz fragte: "Orientiert sich der BND an seiner eigenen Auffassung von Recht und Gesetz? Oder an Recht und Gesetz?"

An diesem Donnerstag kommt ein ehemaliger G10-Jurist des BND in den Ausschuss. Er soll den Ausschussmitgliedern in diesem Zusammenhang einige heikle Fragen beantworten. Eine lautet, was es mit der Weltraumtheorie auf sich hat. Daten, die im Ausland erhoben werden, darf der BND problemlos an andere ausländische Dienste weitergeben, sie sind nicht vom BND-Gesetz geschützt. In Bad Aibling erfasst der BND aber auch Daten von Satelliten. Die Datenschutzbeauftrage des BND hat ausgesagt, dass diese Daten auf jeden Fall unter das BND-Gesetz fallen, weil die Daten auf deutschem Boden erfasst würden. Ihr Chef, BND-Präsident Gerhard Schindler, hat eine gänzlich andere Auffassung. Die Daten würden im Weltraum erhoben. Sie fielen deshalb nicht unter das BND-Gesetz.

Eine weitere Theorie ist die Funktionsträgertheorie. Ein Grundrechtsträger, also ein deutscher Staatsbürger, kann - findet der BND - den Schutz durch das Grundgesetz verlieren, wenn er etwa als Geschäftsführer eines verdächtigen afghanischen Unternehmens auftritt. Dann, findet der BND, kann er ihn abhören, ohne irgendwen vorher fragen zu müssen. Auch nicht die G10-Kommission, die Eingriffe in Grundrechte eigentlich absegnen muss.

Dann ist da noch die Frage des Umgangs mit Metadaten. BND-Zeugen sagen, solche Daten, also Mailadressen, Telefonnummern und ähnliches, seien keine personengebundenen Daten. Diese müssten deshalb nicht G10-gefiltert werden und könnten an befreundete Geheimdienste weitergegeben werden. Daran gibt es erhebliche Zweifel.

Kritik von angesehenen Verfassungsrechtlern

Ginge es nach dem Grünen-Obmann im Ausschuss, Konstantin von Notz, der Ausschuss "könnte jetzt schon einen kleinen Teilbericht schreiben". Unzweifelhaft nämlich dürfte sein, dass das Gebaren des BND rechtlich zumindest zweifelhaft erscheint. Das haben in einer der ersten Sitzungen des Ausschusses bereits drei angesehene Verfassungsrechtler genauso gesehen. Darunter der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier.

Davor aber haben sie im BND und auch im Bundeskanzleramt am meisten Angst: Dass neue Gesetze gemacht werden, die ihnen womöglich die Arbeit erschweren. Darum die massiven Behinderungen durch geschwärzte Akten, darum die zum Teil absurd strengen Geheimhaltungsauflagen.

Es könnte für BND und Bundesregierung ein Kampf auf verlorenem Posten sein. "Obwohl die Regierung versucht, im Ausschuss voll durchzubremsen, lassen sich die Dinge nicht unter der Decke halten", sagt von Notz. Dafür habe Edward Snowden mit seinen NSA-Akten "zu viel Substanz an die Öffentlichkeit getragen".

Selbst SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann hat jetzt im Spiegel erklärt, dass die Gesetze für die Nachrichtendienste reformiert werden müssen. "Es darf nicht der Eindruck von Narrenfreiheit entstehen", sagte er. Von der Union war das bisher so noch nicht zu hören. Da wird auf Zeit gesetzt. Erst mal den BND-Komplex zu Ende bringen. Das wird auf jeden Fall noch ein Jahr dauern. Und wer weiß, was dann kommt.

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