NSA-Affäre und Kanzlerin-Handy:Danke fürs Abhören

Hinweise auf US-Überwachung von Merkels Handy

Die Ermittlungen, ob das Handy von Angela Merkel abgehört wurde, sind schwierig. Aber deswegen gleich gar nicht ermitteln?

(Foto: picture alliance / dpa)

Wenn das Handy von Kanzlerin Merkel belauscht wird, dann ist das Spionage, also strafbar. Und auch die deutsche Öffentlichkeit will erfahren, in welchem Umfang die NSA Daten gesammelt hat - doch die Reaktion von Bundesanwälten macht die Logik des Sicherheitsstaates deutlich.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Paragrafen haben deswegen eine so merkwürdige Form, damit man oben und unten gut daran drehen kann. Dieser Satz gehört zu den besseren Juristenkalauern, weil in ihm ein bisschen Wahrheit steckt. Nur ein bisschen?

Es gibt ein Terrain, auf dem dieser Kalauer die reine Wahrheit ist und nichts als die Wahrheit. Dieses Terrain ist das der politischen Straftaten, zu denen Agententätigkeit und Spionage zählen - also auch das Abhören des Handys der Kanzlerin durch die Amerikaner. Das war und ist natürlich eine Straftat, eine im Fortsetzungszusammenhang; deretwegen müsste natürlich gründlich ermittelt werden. Das wird nicht geschehen.

Man wird in den nächsten Tagen und Wochen von der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hören, dass diese Straftat gar keine Straftat ist - oder dass diese Straftat leider nicht verfolgt werden kann. Ermittlungen gegen die USA gelten in der deutschen Politik und in der deutschen Justiz als eine neue Form der Gotteslästerung; sie werden deshalb peinlichst vermieden.

Ermittlungen wegen des NSA-Skandals wären von der Bundesanwaltschaft zu führen. Die einen Bundesanwälte raten schon deswegen von Ermittlungen ab, weil ja eh nichts dabei herauskomme. Aber wo käme man hin, wenn man immer dann, wenn Ermittlungen schwierig sind, gleich gar nicht mehr ermittelt? Deshalb meinen andere Bundesanwälte, dass man zumindest ein Ermittlungsverfahren einleiten, es aber dann gleich wieder einstellen solle. Dafür gibt es in der Strafprozessordnung einen passenden Paragrafen, den kaum einer kennt und von dem es in den Lehrbüchern heißt, dass er "ohne größere praktische Bedeutung ist".

Logik des Sicherheitsstaats

Dieser Paragraf wird, weil es um Straftaten der US-Regierung geht, auf einmal große praktische Bedeutung erlangen: In diesem Paragrafen steht nämlich, dass der Generalbundesanwalt von der Verfolgung von Spionage-Straftaten absehen kann, "wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde oder wenn der Verfolgung sonstige überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen".

Zwar hat die deutsche Öffentlichkeit ein großes Interesse daran zu erfahren, mit welcher Chuzpe, in welchem Umfang und welchem Zeitraum die NSA deutsche Kommunikation abgeschöpft hat und welchen Nachteil Deutschland dadurch erlitten hat. Aber Generalbundesanwalt Harald Range will sich der US-Lästerung nicht schuldig machen. Die Bundesanwaltschaft wird also der US-Spionage zuschauen, so wie sie auch dem geheimkriegerischen Schalten und Walten der US-Behörden auf deutschem Boden zuschaut. US-Behörden sind quasi exemt; ihr Tun ist aus dem deutschen Rechtsverband herausgelöst.

Was bleibt? Immerhin eine Erkenntnis: Zur Logik des Sicherheitsstaats gehört seit 9/11 die Maßlosigkeit; die Imperative der Prävention sprengen die Rechtsstaatlichkeit. Dies zeigt sich im NSA-Skandal so deutlich wie nie zuvor. Und das ist auch eine eindrucksvolle Lehre für die deutsche Sicherheitspolitik. Danke fürs Abhören.

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