NSA-Affäre:Den Streit um das BND-Gutachten erwähnt Graulich nicht

Der BND sieht das nicht ganz so eng. Metadaten sind für ihn Massenware, die er je nach Wunsch an die NSA weitergibt. Das dürfe er, weil sich einzelne Personen wenn, dann nur mit erheblichem Aufwand bestimmten Metadaten zuordnen ließen. Metadaten, auch E-Mail-Adressen und Telefonnummern sind deshalb aus Sicht des BND per se keine personenbezogenen Daten.

Auch hier weist das BND-Kurzgutachten von 2013 den Weg: "Eine Bestimmbarkeit (der Person, Anm d. Red.) ist dann nicht gegeben, wenn die Person nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ermittelbar ist", heißt es dort. Und auch Wortgleich im Gutachten von Kurt Graulich. Diesmal aber verzichtet er darauf, dies als Rechts-Konstrukt des BND darzustellen.

Das Kurzgutachten war eigentlich eine Vorlage für das Bundeskanzleramt

Keine Erwähnung findet der Streit, den es in BND und Bundeskanzleramt über das BND-Kurzgutachten gab. Die Datenschutzbeauftrage des BND intervenierte mehrfach. Das zuständige Referat 601 im Bundeskanzleramt kam zu dem Schluss: Rechtlich seien die BND-Ansichten zu Weltraumtheorie und Metadaten "kaum vertretbar".

Das Kurzgutachten hat der BND damals als Vorlage für das Bundeskanzleramt erstellt. Es sollte die Rechtsgrundlage erklären, auf welcher der BND 500 Millionen Datensätzen aus der Sattelitenaufklärung ohne weitere Prüfung an die NSA übermittelt hat. Medienberichte darüber hatten im BND für einigen Wirbel gesorgt.

Die Abfuhr an den BND gründet sich auf eine Weisung des Bundeskanzleramtes an den BND vom 13. Juli 1995, welche der SZ vorliegt. Eindeutig steht dort: In der Übermittlung von Daten "werden stets" und "unabhängig vom Erhebungsort" die Paragraphen 9 und 10 des BND-Gesetz angewendet. Diese erlauben die Datenübermittlung nur in engen rechtsstaatlichen Grenzen. Mit dem Kurzgutachten hat sich der BND dieser Grenzen selbst entledigt.

Die kritische Bewertung aus dem Referat 601 wurde später vom damaligen Leiter der Abteilung 6, CDU-Mann Günter Heiß, wieder einkassiert. In einer Vorlage für den Chef des Bundeskanzleramtes, Ronald Pofalla, schließt sich Heiß dem BND-Kurzgutachten vollumfänglich an.

Dürre 25 Zeilen für die Gegenposition

Die rechtliche Gegenposition, unter anderem vom ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier vor dem NSA-Untersuchungsausschuss formuliert, handelt Graulich in 25 dürren Zeilen ab. Dabei ist diese Position inzwischen Mehrheitsmeinung im NSA-Ausschuss. Papier erwähnt Graulich allerdings mit keinem Wort.

Präzise hingegen zitiert Graulich, wenn es um seine eigenen Schriften geht. In den 103 Fußnoten des Berichtes hat er 44 Mal auf sich selbst verwiesen und auf fünf Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. An allen Urteilen hat er selbst mitgewirkt.

Auf einen Fragenkatalog an seine private Mail-Adresse hat Graulich bisher nicht reagiert. Telefonisch war er nicht zu erreichen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: