Die G-10-Kommission zur Kontrolle der Geheimdienste ist nicht berechtigt, die Herausgabe der sogenannten NSA-Selektorenlisten zu erzwingen. Das Bundesverfassungsgericht hat einen entsprechenden Antrag als unzulässig abgewiesen, weil die Kommission nach der Zuständigkeitsordnung des Grundgesetzes zur Erhebung einer Organklage nicht berechtigt sei. Mithilfe der vom NSA erstellten Listen aus Telefonnummern, Mail- oder IP-Adressen soll der Bundesnachrichtendienst dem US-Geheimdienst über Jahre geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuforschen. Das Bundesverfassungsgericht wird demnächst allerdings über eine Klage der Fraktionen von Grünen und Linken auf Herausgabe der Listen an den NSA-Untersuchungsausschuss entscheiden. Diese Klagen dürften zumindest zulässig sein.
NSA-Affäre:Kein Recht auf Selektoren
Die für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Bundestagsabgeordneten sind mit ihrem Versuch gescheitert, sich den Zugang zu geheimen Abhörlisten von NSA und BND gerichtlich zu erzwingen. Die Bundesverfassungsrichter weisen ihre Klage ab.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
© SZ vom 15.10.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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