NS-Vergangenheit:BVG prüft sich selbst

Das Bundesverfassungsgericht will seine Anfangsjahre in der jungen Bundesrepublik auf mögliche personelle Verquickungen mit der Zeit des Nationalsozialismus durchleuchten lassen. Das hätten die 16 Richter der beiden Senate im Plenum beschlossen, sagte Präsident Andreas Voßkuhle am Dienstagabend beim Jahrespresseempfang des Gerichts in Karlsruhe. Bei zwei, drei Personen seien Verflechtungen bereits bekannt. Es sei sinnvoll, sich das in einem strukturierten Prozess genauer anzuschauen. Eine besonders problematische Figur ist Willi Geiger, der im Nationalsozialismus an einem Sondergericht mehrere Todesurteile erwirkte. Von 1951 bis 1977 war er Verfassungsrichter. Das Bundesjustizministerium hatte sein NS-Erbe bis 2016 aufarbeiten lassen ("Die Akte Rosenburg"). Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Jeder Fünfte war SA-Mann.

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