Es dürfte einer der letzten Prozesse gegen Bedienstete in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten gewesen sein – nun ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen die 99 Jahre alte Irmgard F. bestätigt. Als Sekretärin im KZ Stutthof hat sie sich der Beihilfe zum Mord in 10 505 Fällen schuldig gemacht. Der BGH verwarf ihre Revision und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Itzehoe vom Dezember 2022.
Bundesgerichtshof zu KZ-Urteil:Schuldig, auch am Schreibtisch
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Irmgard F. war Sekretärin im KZ Stutthof und wurde wegen Beihilfe zum tausendfachen Mord verurteilt. Der BGH verwirft nun die Revision der 99-Jährigen: Auch „kleine Rädchen“ tragen Verantwortung.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe
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