NRW:Gericht kippt Verbot für Bordelle

Bordellbetreiber und Prostituierte können ihre Dienstleistungen in der Corona-Krise vorläufig wieder anbieten. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden. Die vom Land erlassene Coronaschutzverordnung ist damit in Bezug auf das Verbot von sexuellen Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten und Bordellen außer Vollzug gesetzt. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit nicht mehr verhältnismäßig, heißt es in der Begründung des OVG. Geklagt hatte der Betreiber eines Erotik-Massagestudios aus Köln. Denkbar sei es, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht zu machen.

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