Diskussion um Verbotsverfahren:Skepsis gegenüber NPD-Verbot wächst

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Kurz bevor die Innenminister über ein mögliches NPD-Verbot beraten wollen, mehren sich die skeptischen Stimmen. Neben der Wirkung auf die rechte Szene wird insbesondere die juristische Durchsetzbarkeit des Verbotsverfahrens angezweifelt.

Wenige Tage vor der Sondersitzung der Innenministerkonferenz mehren sich auf Bundes- und Länderebene Stimmen, die dem geplanten Verbot der rechtsradikalen NPD skeptisch gegenüberstehen. Insbesondere die juristische Durchsetzbarkeit vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wird angezweifelt.

Der Ruf nach einem NPD-Verbot war unmittelbar nach dem Bekanntwerden der Mordserie des Zwickauer Neonazi-Trios laut geworden. Auf der Wiesbadener Innenministerkonferenz im Dezember war man sich über die Notwendigkeit des Verbots einig gewesen. Vor allem der Vorwurf an den langjährigen NPD-Funktionär Ralf W., das Terror-Trio unterstützt und Beihilfe zu sechsfachem Mord geleistet zu haben, hatte die Forderungen nach einem NPD-Verbot verstärkt. Doch jetzt, kurz bevor die Innenminister zur Beratung zusammenkommen, regen sich Zweifel.

Hauptsächlich geht es um die Frage, ob ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchgesetzt werden kann. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, sagte der Mitteldeutschen Zeitung, er rate wegen der großen Hürden von einem Verbotsantrag ab.

"Die Haupthürde ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des NPD-Verbots durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er wird die Frage stellen, wie groß die Bedrohung ist, die von dieser Partei ausgeht und ob das Verbot im Verhältnis zu dieser Bedrohung steht", sagte der Unionspolitiker. Die NPD habe bei Bundestagswahlen 40 Jahre lang nur einmal mehr als ein Prozent der Stimmen bekommen - und zwar nach dem gescheiterten NPD-Verbotsverfahren 2003, sagte Uhl. Was bedeutungslos sei, könne nicht als Bedrohung eingestuft werden.

Auch der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte: "Die größte prozessuale Hürde ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Denn die NPD hat ja eher blamable Ergebnisse erzielt. Der Europäische Gerichtshof könnte also zu dem Schluss kommen, dass die NPD nur eine untergeordnete Rolle spielt und ein Verbot unverhältnismäßig wäre." Das Prozessrisiko sei deshalb hier "größer als in Karlsruhe", sagte der CDU-Politiker. "Die NPD wird den Rechtsweg komplett ausschöpfen. Und dann ist Karlsruhe nicht die letzte Instanz."

Furcht vor dem Scheitern

Ein Scheitern des Verbotsverfahrens würde nach Aussage des FDP-Generalsekretärs Patrick Döring erheblichen Schaden anrichten: "Es wäre der größte Schaden für die deutsche Demokratie, wenn das Verbotsverfahren gegen die NPD aufgrund mangelhafter Beweisgrundlage vor dem Verfassungsgericht abgewiesen würde", sagte Döring. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) meldeten Bedenken an.

Neben Zweifeln an der Durchsetzbarkeit wurde auch die Frage aufgeworfen, ob ein Verbot die rechtsextreme Szene tatsächlich beeinflussen würde. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann sagte, im Falle eines NPD-Verbots müsse man "damit rechnen, dass relativ schnell eine neue rechtsextreme Partei gegründet wird. Wir hätten dann die rechtsextreme Szene um keinen Deut geschwächt."

Der CDU-Politiker Schünemann brachte einmal mehr eine Alternative ins Gespräch, sollte ein Verbotsverfahren scheitern. Parteien mit nachweislich verfassungsfeindlichen Bestrebungen sollten demnach von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen werden. Dazu müsse man das Grundgesetz ändern, sagte Schünemann dem Weser-Kurier.

Stahlknecht erwartet Prozessdauer von bis zu fünf Jahren

Sollte es zu einem Verbotssantrag kommen, erwartet der sachsen-anhaltische Innenminister Holger Stahlknecht ein äußerst langwieriges Verfahren. "Ich rechne mit einer Prozessdauer von bis zu fünf Jahren", sagte der Chef der zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Tageszeitung Die Welt.

Das Bundesverfassungsgericht sei im Vergleich zu den 1950er Jahren, als es die Sozialistische Reichspartei (SRP) und die KPD verboten hatte, nicht schneller geworden, begründete der CDU-Politiker seine Einschätzung.

Eine positivere Einschätzung der Situation kommt vom Vorsitzenden der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Er hält einen Verbotsantrag noch in diesem Jahr für realistisch. Wenn sich die Minister auf der Sondersitzung am Donnerstag auf eine gemeinsame Linie bei der Abschaltung von V-Leuten aus der NPD-Spitze einigen würden, könne Material für ein Verbot gesammelt und ausgewertet werden, sagte Caffier. "Momentan gehe ich davon aus, dass wir in der Dezemberkonferenz einen entsprechenden Entschluss fassen", sagte er.

Ein Verbot der NPD hält der Vorsitzende der Innenministerkonferenz nach wie vor für den einzig richtigen Weg. Dennoch könne er nachvollziehen, dass das Verfahren "wegen der hohen verfassungsrechtlichen Hürden von dem einen oder anderen auch skeptisch gesehen wird", sagte Caffier. Eine gesunde Skepsis unterstütze sorgfältiges Arbeiten und "verhindert vorschnelle Entscheidungen".

Ein Parteiverbot ist laut Caffier sinnvoll, weil man der NPD damit die politische Legitimation entziehe. "Sie könnte sich nicht mehr länger in die Parlamente einnisten und von dort aus als geistiger Brandstifter und ideologische Vordenker der Neonazis agieren", sagte Caffier. Außerdem werde der NPD mit einem Verbot die Möglichkeit genommen, mit Abgeordneten- und Fraktionsgeldern sowie staatlichen Wahlkampfkostenerstattungen den gedanklichen Nährboden für Gewalttaten zu schaffen.

So wichtig die Abschaltung von V-Leuten in den Führungsgremien der NPD für ein neues Verbotsverfahren sei, so hält Caffier weiterhin an V-Leuten in der Partei fest. Einen generellen Verzicht unterstütze er nicht, betonte der Innenminister. "Das wäre unverantwortlich für die innere Sicherheit in Deutschland, denn die NPD ist gefährlich", betonte Caffier.

Innenminister wollen am Donnerstag weiteres Vorgehen beraten

Die Innenminister aus Bund und Ländern wollen auf einer Sondersitzung am Donnerstag über ihr weiteres Vorgehen beraten. Innenminister Stahlknecht kündigte an, einen Kriterienkatalog zur Vorbereitung des Verbotsverfahrens vorlegen zu wollen. "Das erste Junktim ist, dass wir tatsächlich Material finden, welches die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt", sagte er der Tageszeitung Die Welt. "Zweitens haben wir das Gebot der Verhältnismäßigkeit zu beachten."

Der erste Versuch zum Verbot der rechtsextremen Partei war 2003 gescheitert. Damals stoppte das Bundesverfassungsgericht das Verfahren, weil zu viele V-Leute des Verfassungsschutzes in der Führungsebene der Partei eingesetzt waren.

© Süddeutsche.de/dpe/dapd/reuters/feko - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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