NPD-Verbotsverfahren:Einstieg in den Ausstieg?

Warum sich das Verfahren so zäh gestaltet.

Von Wolfgang Janisch

Nun ist also eingetreten, was zu erwarten war. Das NPD-Verbotsverfahren gestaltet sich zäh, weil das Bundesverfassungsgericht sich auf die Suche nach dem faulen Apfel macht, der vielleicht irgendwo im Korb des Verbotsantrags versteckt ist. Die Sorge ist begründet, auch wenn der Bundesrat sorgfältig gearbeitet hat. Ob wirklich jeder Verfassungsschützer den Kontakt zu alten NPD-Quellen abgebrochen hat, ob nicht doch ein V-Mann an staatsfeindlichen Papieren der Extremisten mitgeschrieben hat: Im Geflecht der Nachrichtendienste gibt es dafür kaum letzte Sicherheiten.

Ist dies schon der Einstieg in den Ausstieg aus dem NPD-Verbot? Der Zweite Senat fasst das Verfahren mit großer Vorsicht an, zu Recht. 2003 war das Verbot an der Präsenz von V-Leuten in den NPD-Vorständen spektakulär gescheitert. Entscheidend ist deshalb, dass die Verfassungsrichter diesmal die Frage beantworten, mit der sich die Politik seit anderthalb Jahrzehnten quält: ob die antisemitische und rassistische Partei wegen ihrer verfassungsfeindlichen Umtriebe verboten werden muss.

Es gibt gute Gründe, dies zu bejahen, doch auch ein Nein (begründet mit der Erledigung der marginalisierten NPD auf demokratischem Wege) wäre rechtsstaatlich verkraftbar. Nur eines darf es nicht geben: dass der Antrag erneut an der V-Mann-Frage scheitert. Das wäre ein politisches Desaster.

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