NPD-Verbotsantrag:Hitlerpartei im neuen Gewand

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NPD: Nicht nur irgendwie ausländerfeindlich

(Foto: Matthias Balk/dpa)

Die NPD ist nicht nur irgendwie ausländerfeindlich oder irgendwie widerwärtig. Wie früher die NSDAP bekämpft sie die Grundpfeiler der Verfassung, wo sie nur kann. Der neue Verbotsantrag, der an diesem Dienstag eingereicht wird, legt das System hinter den bösartigen Hetzreden offen. Doch der Schriftsatz hat auch eine klare Schwachstelle.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

An diesem Dienstag wird ein Bote des Bundesrats in die Karlsruher Waldstadt fahren, zum Übergangsdomizil des Bundesverfassungsgerichts, um den NPD-Verbotsantrag einzureichen. Sein Urteil wird der Zweite Senat - womöglich bereits nächstes Jahr - wieder an seinem Stammsitz am Schlossplatz verkünden. Dort also, wo 2003 drei Verfassungsorgane mit ihrem Verbotsantrag so desaströs gescheitert waren.

Aber von Dienstag an ist das Scheitern endgültig Geschichte - das Verfahren ist auf null gestellt. Schon, weil die Innenminister diesmal durch Testate versichert haben, dass die V-Leute "abgeschaltet" und die Quellen im Antrag durch sie nicht kontaminiert seien. Alles ist neu, der Senat ist anders besetzt, sogar das Gerichtsgebäude wird bald frisch saniert sein. Und wer den Antrag liest, muss feststellen: Damit lässt sich die NPD verbieten, allen Unkenrufen zum Trotz.

Die beiden Autoren der etwa 270 Seiten starken Antragsschrift - hinzu kommen 15 Anlagen und 303 Belege - sind Christoph Möllers und Christian Waldhoff von der Berliner Humboldt-Universität, zwei bereits arrivierte Professoren der jüngeren Generation. Aus dem Wust von Pamphleten, Parteitagsreden und Parlamentspolemiken der NPD-Kader, die aus der mehr als tausendseitigen Materialsammlung von Bund und Ländern stammen, haben sie ein System herausdestilliert.

Sie haben die Konturen der Bösartigkeiten nachgezeichnet, die Ordnung hinter den Hetzreden sichtbar gemacht. Entstanden ist ein erstaunlich scharfes Bild einer Partei, die nicht etwa nur irgendwie ausländerfeindlich oder irgendwie widerwärtig ist. Sondern die mit großer Konsequenz die Grundpfeiler der Verfassung ablehnt und, wo sie kann, bekämpft.

NPD als Nazi-Wiedergängerpartei

Das beginnt mit dem ethnischen Volksbegriff der NPD. Ihre Ausländerfeindlichkeit zielt auf eine klare Trennung in Menschen erster und zweiter Klasse: "Ein Afrikaner, Asiate oder Orientale wird nie Deutscher werden können, weil die Verleihung bedruckten Papiers (des BRD-Passes) ja nicht die biologischen Erbanlagen verändert", heißt es in einer Argumentationshilfe des Parteivorstandes für Mandatsträger. Und weiter: "Angehörige anderer Rassen bleiben deshalb körperlich, geistig und seelisch immer Fremdkörper, egal, wie lange sie in Deutschland leben."

Zum Vergleich das NSDAP-Parteiprogramm von 1920: "Staatsbürger kann nur sein, wer Volksgenosse ist. Volksgenosse kann nur sein, wer deutschen Blutes ist." Die Konsequenz aus dieser Ideologie: Infragestellung der Menschenwürde, Ausschluss von den Grundrechten. "Den nicht der Volksgemeinschaft in dem dargelegten ethnischen Sinne Zugehörigen wird nach der Programmatik der NPD generell und systematisch ein niedrigerer Rechtsstatus zugewiesen", heißt es im Antrag.

Damit wird bereits der rote Faden sichtbar: die Wesensverwandtschaft der NPD mit der NSDAP. Für die Erfolgsaussichten des Antrags ist dies wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte wichtig. Er gewährt den Staaten bei Parteiverboten einen gewissen Spielraum, wenn es um historische Besonderheiten geht.

Das Bild von der NPD als Nazi-Wiedergängerpartei setzen die Autoren aus einer Vielzahl von Äußerungen zusammen, die - isoliert betrachtet - als bloße Großmäuligkeit der Ewiggestrigen durchgehen könnten, in der Summe aber doch das Gesamtbild einer zutiefst antisemitischen und revisionistischen Partei ergeben. Eine Synagogengemeinde wird als "raffgierige Religionskörperschaft" diffamiert, der Vorsitzende des Zentralrats der Juden als "frecher Chefhebräer", dem es nur ums Geld gehe. Antisemitische Klischees gehören zur ständigen Rhetorik der Führungsfunktionäre, die - weil die Hassbotschaft auch so verstanden wird - nicht deutlicher werden müssen.

Perfider Rekurs auf NS-Subtext

Wie perfide die NPD auf den NS-Subtext rekurriert, zeigt ein Schreiben, das die NPD Berlin 2009 an Politiker mit Migrationshintergrund geschickt hat. In dem "fünfstufigen Rückführungsprogramm" informiert ein "Ausländerrückführungsbeauftragter" über die "Einzelheiten der Heimreise" - inklusive Ausgliederung aus dem Sozialversicherungssystem. Das böse Wort findet sich nicht im Text - aber alles klingt nach Deportation. Abgerundet wird das Bild durch die Glorifizierung Adolf Hitlers, mitunter ganz unverblümt: "Möge dieser Parteitag am Wochenende des 20. April dem einen oder anderen Delegierten ins Gedächtnis rufen, wozu der größte Sohn unseres Volkes in der Lage war", so ein Vize-Landesvorsitzender.

Doch auch wenn die These von der Hitlerpartei im neuen Gewand die Richter überzeugen sollte: Die höchste Hürde auf dem Weg zum Verbot ist der klägliche Zustand der NPD. Nach Artikel 21 Grundgesetz muss eine Partei "darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen". Eine "aggressiv-kämpferische Haltung" müsse zutage treten, fordert die Karlsruher Rechtsprechung. Die NPD aber rangiert seit geraumer Zeit bei Wahlen bei einem Prozent - und liegt finanziell am Boden. Was zu der Frage führt: Warum verbieten, wo sie doch politisch erledigt ist?

Möllers und Waldhoff versuchen daher, die Hürde herunterzudefinieren. Das Verfassungsgericht sei keine Polizei, die warten müsse, bis die Gefahr greifbar sei. Das Parteiverbot sei vielmehr eine "Vorverlagerung des Staatsschutzes", es diene der "Verhinderung einer gefährlichen Lage". Das ist der heikelste Punkt ihres Antrags, weil sich in den 132 Urteilsbänden des Verfassungsgerichts dazu eigentlich nichts finden lässt; die beiden Verbotsurteile stammen aus den Fünfzigerjahren, die Aussagen sind für die gefestigte Demokratie des Jahres 2013 kaum nutzbar zu machen.

Deshalb macht der Schriftsatz deutlich, dass die Gefahr so gering nun auch nicht sei. Die NPD habe sich zum Sammelbecken der Szene entwickelt. Mehrere führende Aktivisten verbotener rechtsextremer Vereine sind in den Bundesvorstand aufgenommen worden. Die Zusammenarbeit mit Skinheads wird in einem NPD-Positionspapier mit deren Bereitschaft gerechtfertigt, "als politische Soldaten zu denken und zu handeln"; und die "Freien Kameradschaften" sind für Parteivize Udo Pastörs "unabdingbarer Teil des gesamten nationalen Widerstands". Hinzu kommt die gezielte Jugendarbeit unter Einsatz des Internets, das bei der NPD "Weltnetz" heißt: 170 NPD-Websites sind bekannt.

Extremismusforscher spricht von "Angstkultur"

Vor allem in einigen Gegenden Mecklenburg-Vorpommerns habe sich die NPD bereits breitgemacht. Der Extremismusforscher Dierk Borstel, der ein Gutachten für das Verfahren geschrieben hat, spricht von "Angstkulturen", die eine öffentliche Positionierung lähme. Es seien bereits "erkennbare Einschränkungen demokratischen Handelns nachweisbar".

Der Antrag zeigt zudem auf, dass aggressive Rhetorik und Gewalt bei der NPD zwei Seiten derselben Medaille sind. "Werdet aktiv im nationalen Widerstand oder bildet Bürgerwehren, holt euch euer Land zurück", deklamierte ein Kreisvorsitzender. "Wir gehen in den Angriff und wachsen bewusst im Sturm!", schrieben die Jungen Nationaldemokraten.

Dass den Worten Taten folgen, belegt das Vorstrafenregister der Vorstände der NPD und ihrer Teilorganisationen: Jeder Vierte ist wegen politisch motivierter Delikte rechtskräftig verurteilt, jeder Zehnte sogar mehrfach. Gewalt gehöre zum "Handlungsmodus" der NPD-Kader, heißt es im Antrag. "Dadurch wird eine Atmosphäre des Hasses und der Feindschaft dokumentiert, die auch in konkrete körperliche Gewalt umschlagen kann." Dass zwei frühere NPD-Funktionäre, Ralf Wohlleben und Carsten S., im NSU-Prozess auf der Anklagebank sitzen, fügt sich ins Bild.

An diesem Befund ändert aus Sicht der Professoren auch die parlamentarische Arbeit der NPD nichts. Zwar sitzen deren Abgeordnete in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, außerdem verfügten sie bundesweit (Stand Mai 2010) über 336 Kommunalmandate. Die parlamentarische Demokratie aber lehne die Partei ab. Zitat aus der Rede eines früheren Landesvorsitzenden beim Bundesparteitag im Juni 2010: "Wir haben ja nicht vor, in den Landtag einzuziehen, um Teil des Systems zu werden. (. . .) Das draußen ist ein kaltes, zubetoniertes, volksfeindliches, asoziales System, das gehört nicht verändert, das gehört abgeschafft."

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