NPD-Verbot:Auf dem Gelände des Reichsparteitags

Wo sich diese Partei bewegt.

Von Heribert Prantl

Es gibt nach drei Tagen Beweisaufnahme keinen Zweifel daran, dass die NPD die Menschenwürde mit Füßen tritt. Die Programmatik dieser Partei ist vom Boden des Grundgesetzes so weit weg wie das Reichsparteitagsgelände der NSDAP. Die Frage, die das Verfassungsgericht zu beantworten hat, lautet: Ist die NPD, trotz Mitgliederschwund und derzeit fehlender Wahlerfolge, so gefährlich, dass sie verboten werden muss? Es wäre gut, wichtig und richtig, wenn das Gericht mit "Ja" antwortet.

Warum? Im Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes, der das Parteiverbot regelt, steckt eine präventive Komponente. Man muss nicht zuwarten, bis eine verfassungswidrige Partei groß und größer wird. Man darf nicht warten, bis sie in fünf oder zehn Landtagen sitzt oder im Bundestag. Ein solches Quorum für ein Parteiverbot gibt es nicht. Würde man so lange warten, dann hieße es: Das Verbot sei wohl eine Art Konkurrenzschutz für die anderen Parteien. Das ist es nicht; das Parteiverbot ist ein Schutz auch und vor allem für die Würde der Menschen, die von Neonazis verachtet und verfolgt werden. Die NPD will Millionen aus Deutschland vertreiben, sie "rückführen" in die Heimat ihrer Eltern, Großeltern oder Urgroßeltern. Das ist ein Angriff auf das Grundgesetz, auf das Gemeinwesen, auf ein gutes Zusammenleben.

Dieser Angriff darf nicht den Schutz des Parteienprivilegs genießen.

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