NPD:SPD-Minister starten Kampagne

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Die Landesinnenminister der SPD sehen die Verfassungsfeindlichkeit der NPD belegt - reicht nicht für einen neuen Verbotsantrag, so das Bundesinnenministerium.

Die SPD-Innenminister und -senatoren der Länder haben Material zur rechtsextremen NPD vorgelegt, das aus ihrer Sicht ein neues Verbotsverfahren rechtfertigen würde.

Rechtsextremer mit NPD-Hemd auf einer Mai-Kundgebung (Foto: Foto: dpa)

Die Innenressorts von Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein stellten am Montag in Berlin eine gemeinsame Dokumentation zur Verfassungsfeindlichkeit der NPD vor. Die Informationen stammen demnach ausschließlich aus öffentlichen Quellen.

"Wer nach Gründen sucht, die NPD zu verbieten, wird hier fündig", erklärte Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann. Die NPD sei eine Bedrohung für die Demokratie, hetze gegen Andersdenkende und Ausländer und verleugne die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur.

Laut Hövelmann belegt die Materialsammlung klar "die verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD, ihre ideologische Kontinuität zum Nationalsozialismus und ihre aggressiv-kämpferische Haltung gegenüber dem demokratischen Staat". In der Dokumentation verweisen die SPD-Ressortchefs auf die ideologisch-programmatischen Grundlagen der NPD.

Die NPD polemisiere "unverhohlen" gegen das Grundgesetz und plane die Beseitigung der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Stattdessen strebe die Partei eine eigene totalitäre Herrschaft an, heißt es in der Dokumentation. Die Übergänge zwischen Forderungen nach einer sogenannten "Rückführung" von Ausländern und offenem Rassismus seien fließend.

Hövelmann warnte zugleich davor, die NPD wegen der parteiinternen Auseinandersetzungen und Finanzprobleme zu unterschätzen. Die rechtsextreme Partei sei in ihrer Geschichte "schon mehrfach am Rande ihrer Existenz" gewesen, erklärte der SPD-Politiker, der die Materialsammlung gemeinsam mit seinen Amts- und Parteikollegen Ulrich Mäurer aus Bremen und Ehrhart Körting aus Berlin vorstellte. Deshalb sei der Krach in der NPD "kein Zeichen zur Entwarnung".

Innenministerium winkt ab

Die Chancen auf ein neues Verbotsverfahren bewerteten die SPD-Minister angesichts des Widerstands der Union allerdings skeptisch. Mäurer räumte ein, dass es derzeit keine Mehrheit für einen entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht gibt.

Gleichzeitig rief der Vorsitzende der Innenministerkonferenz die Union allerdings auf, ihre Haltung zu einem Verbotsverfahren zu überdenken: "Es kann nicht sein, dass wir aus taktischen Erwägungen heraus das Ziel aus den Augen verlieren."

Das CDU-geführte Bundesinnenministerium sieht in der vorgelegten Dokumentation keinen Anlass für einen neuen Vorstoß für einen Verbotsantrag. Die Hürde dafür seien hoch, sagte ein Sprecher vor Journalisten in Berlin.

Die Annahme, dass das von den SPD-Ressortchefs vorgelegte Material zum Erfolg führen könnte, sei schlichtweg "unseriös". Auch bei offen zugänglichem Material sei nicht auszuschließen, dass die Informationen auf V-Leute zurückgehen.

Ein erstes NPD-Verbotsverfahren war 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Grund waren damals Bedenken des Gerichts wegen des Einsatzes von V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden.

© AFP/AP/odg/vw - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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