NPD:Ein paar Knaller zünden 

Soll die rechtsextreme Partei verboten werden? In zwei Wochen beginnt vor dem Bundesverfassungsgericht das lange erwartete Verfahren mit einer Anhörung. Die Richter stellen sich auf drei harte Tage ein - und rätseln über die Strategie der NPD.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Zwei Wochen vor dem Beginn des NPD-Verbotsprozesses stellt sich das Bundesverfassungsgericht auf eine Anhörung ein, in der mit harten Bandagen gekämpft wird. Es werde voraussichtlich emotionaler und polarisierter zugehen als in anderen Verfahren, hieß es beim Jahrespresse-Empfang des Gerichts am Mittwochabend. Denn die NPD werde sich vermutlich mit allen Mitteln verteidigen.

Der Zweite Senat - als Berichterstatter ist Peter Müller zuständig - hat die Verhandlung auf drei Tage angesetzt. Ob das ausreichen wird, gilt vor allem deshalb als ungewiss, weil die NPD sich bisher inhaltlich noch überhaupt nicht zum Verbotsantrag des Bundesrats geäußert hat. Ob und wann sie eine Stellungnahme abgebe, sei ihre Sache, war dazu im Gericht zu hören. Es gebe keine Ausschlussfristen, sodass die NPD sich auch erst in der Verhandlung selbst äußern könne. Der NPD-Anwalt Peter Richter hatte vor Kurzem im Tagesspiegel angekündigt, die NPD habe "den einen oder anderen Knaller in petto". Die Partei habe interne Ermittlungen zu möglichen V-Leuten angestellt. Deren Enttarnung dürfte freilich wohl keine Auswirkungen auf das Verfahren haben. Entscheidend ist, ob die V-Leute rechtzeitig vor Beginn des Verfahrens abgeschaltet worden sind.

Aus Sicht des Gerichts wird sich jedenfalls erst am Ende der äußerst aufwendig vorbereiteten dreitägigen Verhandlung zeigen, ob die Sache "entscheidungsreif" ist oder ob womöglich weitere Verhandlungstage notwendig sind. Denn anders als bei anderen Verfassungsklagen fungiert das Gericht hier als erste Instanz. Es müsste also, falls weitere Belege notwendig sind, selbst Beweise erheben.

Voraussichtlich noch in diesem Jahr will sich das Gericht zudem mit den Klagen zur Herausgabe von Selektorenlisten entscheiden. Dabei geht es um Suchbegriffe, mit denen der Bundesnachrichtendienst für die NSA den Datenverkehr durchkämmte. Geklagt haben Grüne und Linke sowie die G-10-Kommission. Aus Gründen des Geheimschutz waren Sicherheitsüberprüfungen für das Gerichtspersonal erforderlich.

Zum Auftakt des Empfangs zeigte sich Präsident Andreas Voßkuhle "beunruhigt" über die Entmachtung der Verfassungsgerichte in Polen und Ungarn. "Wir stehen in Kontakt mit diesen Gerichten", sagte Voßkuhle. Er begrüßte es, dass die Vorgänge nun auf europäischer Ebene diskutiert würden.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: