Im neuen Monat treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. Unter anderem erleichtert das Selbstbestimmungsgesetz transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen, ihre Namen zu ändern. Welche zusätzlichen Neuerungen ab November gelten.
Ausweis per Post
Ab November können Bürgerinnen und Bürger Ausweisdokumente einfacher erhalten. Sogenannte hoheitliche Dokumente können auf Wunsch gegen Gebühr per Post verschickt werden. Personalausweise müssen dann nicht mehr persönlich beim Amt abgeholt werden, was wahrscheinlich für viele Berufstätige eine große Erleichterung sein dürfte.
Einfacher Namen ändern durch das Selbstbestimmungsgesetz
Geschlechtseintrag und der Vorname lassen sich ab 1. November bei Standesämtern ändern. Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen. Es reicht dann eine Erklärung, ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Die Anmeldung erfordert eine dreimonatige Frist. Schon seit August können Anträge für die Änderung gestellt werden.
Grundlage dafür ist das im April 2024 beschlossene Selbstbestimmungsgesetz, das viel Diskussion erregte. Wer seinen Eintrag erneut ändern lassen möchte, muss mindestens ein Jahr warten.
Für Minderjährige gilt folgende Regelung:
- Jugendliche bis 14 Jahre benötigen die Änderungserklärung der Sorgeberechtigten.
- Jugendliche ab 14 Jahren können die Änderungserklärung selbst abgeben, allerdings müssen die Sorgeberechtigten zugestimmt haben, damit die Erklärung wirksam ist.
Sicherheitspaket tritt zum Teil in Kraft
Das hart umkämpfte Sicherheitspaket gilt bereits in Teilen ab November. Von den zwei Gesetzesvorhaben schaffte es das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems durch Bundestag und Bundesrat. Um irreguläre Migration zu bekämpfen, darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) künftig biometrische Daten nutzen, um die Identität der Schutzsuchenden festzustellen. Wer gemäß Dublin-Regelung in einem anderen europäischen Staat registriert sein sollte und auch tatsächlich ausreisen könnte, erhält in Deutschland keine Sozialleistungen mehr. Zudem verlieren Schutzsuchende ihren Status, wenn sie in ihr Herkunftsland reisen und die Reise „nicht sittlich zwingend“ ist. Hiervon sind Flüchtlinge aus der Ukraine ausgeschlossen.
Ein weiterer Teil des Gesetzespakets schränkt das Waffenrecht ein. In folgenden Bereichen gilt künftig ein Messerverbot:
- Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen und Märkte
- Bus und Bahn im Fernverkehr (Ausnahme: Das Messer wird in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit, also zum Beispiel mit einem Reiseschloss gesichert, transportiert)
Bundesländer haben die Befugnis, Messerverbote an Bahnhöfen oder im öffentlichen Nahverkehr zu verhängen. Zudem wird der Umgang mit gefährlichen Springmessern verboten.
Bürokratie abbauen
Im September beschlossen, ab November gilt es: das Bürokratieentlastungsgesetz IV. Die Bundesregierung erhofft sich von den Maßnahmen rund eine Milliarde Euro Entlastung für die Wirtschaft. Buchungsbelege müssen künftig nicht mehr zehn, sondern nur noch acht Jahre aufbewahrt werden. Die Meldepflicht für Hotels entfällt für deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger. Bei zahlreichen digitalen Rechtsgeschäften wird das Schriftformerfordernis von dem Textformerfordernis ersetzt. Das heißt, dass keine eigenhändige Unterschrift mehr notwendig ist. Es reichen eine E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht für rechtskräftige Geschäfte.
Die Digitalisierung schreitet auch bei Steuerbescheiden und Arbeitsverträgen voran. Steuerbescheide können von den zuständigen Behörden digital zum Abruf bereitgestellt werden, was rund 6,2 Milliarden Blatt Papier sparen soll. Wesentliche Bedingungen für Arbeitsverträge können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail kommunizieren.
Bürokratieabbau:Die Faxe dicke
Justizminister Buschmann hat versprochen, das Dickicht der Bürokratie zu lichten. Jetzt verabschiedet der Bundestag das Gesetz dazu. Unnötige Vorschriften fallen weg, andere werden vereinfacht. Einige haben trotzdem was zu meckern.
Mehr Tempo-30-Zonen und breitere Rad- und Fußwege möglich
Kommunen und Länder erhalten seit dem 11. Oktober mehr Spielraum, ihre Verkehrswege zu gestalten. Insbesondere bei Fragen zu Tempo-30-Zonen, Sonderfahrspuren und Bewohnerparken sowie für Rad- und Fußwege haben Städte und Gemeinden künftig mehr Möglichkeiten. Alle Änderungen müssen die Verkehrssicherheit und die Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen.
Neue Präsidentin des Bundesrats
Am 1. November wechselt die Bundesratspräsidentschaft. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) löst Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ab. Die musste in ihrer Funktion als Bundesratspräsidentin als Bundespräsidenten-Ersatz ein Gesetz unterschreiben, das sie selbst für schlecht gemacht hielt: die Legalisierung von Cannabis.
Drohnen zum Tierschutz
Drohnen mit Wärmebildkameras zum Schutz von Rehkitzen und anderen Tieren sind auf Feldern ab dem 20. November dauerhaft erlaubt. Hintergrund ist, dass Tiere Schutz in hohem Gras suchen und dort immer wieder von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden. Schätzungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zufolge sind davon jedes Jahr Tausende Rehkitze betroffen. Grundsätzlich gilt für Kameradrohnen ein Mindestabstand zu Wohn- oder Gewerbegebieten von 150 Metern. Das Bundesverkehrsministerium legte jedoch Flächen fest, auf denen auch nur zehn Meter erlaubt sind.
Das Ministerium fördert antragsberechtigte Jagdvereine beim Kauf einer geeigneten Drohne. Für das Jahr 2024 stehen mehr als 2,5 Millionen Euro bereit.
Neues Medizinforschungsgesetz
Der Medikamentenmangel soll mit dem neuen Medizinforschungsgesetz gelindert werden. Dadurch sollen in Deutschland künftig Arzneimittel und Medizinprodukte leichter entwickelt, schneller zugelassen und einfacher hergestellt werden. Dies geschieht mit beschleunigten Verfahren, zum Beispiel bei der Genehmigung von klinischen Prüfungen.
Mehr Geld für viele Bankangestellte
Die etwa 60 000 Beschäftigten der öffentlichen Banken erhalten ab dem 1. November mehr Geld. Die Gehälter sollen laut der Gewerkschaft Verdi in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent steigen. Davon profitieren Mitarbeitende von 63 Instituten, etwa der Landesbanken, der KfW oder der Förderinstitute der Bundesländer.
- ab 01.11.2024: +6,0 % (200 Euro mehr für Nachwuchskräfte)
- ab 01.11.2025: +2,8 % (150 Euro mehr für Nachwuchskräfte)
- ab 01.11.2026: +2,7 %
Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt
Es gibt eine neue Nummer: Ab November erhalten wirtschaftlich Tätige – sowohl Einzelne als auch Gesellschaften – eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-Idnr.). Sie besteht aus den Anfangsbuchstaben „DE“ und einer neunstelligen Ziffernfolge. Damit soll die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden vereinfacht werden. Die Nummer soll auch im Zuge der Digitalisierung eine wichtige Rolle übernehmen.
Das Bundeszentralamt für Steuern teilt die Nummern stufenweise zu, ohne dass die Betroffenen Anträge stellen müssen. Die Steuer-Identifikationsnummer für natürliche Personen sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bleiben bestehen. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass die Vergabe noch mindestens bis voraussichtlich 2026 läuft.
Justiz entlasten
Leitentscheidungsverfahren wurden im Oktober beim Bundesgerichtshof eingeführt. Damit soll die Justiz von massenhaften Einzelklagen gleichgelagerter (Verbraucher-)Ansprüche entlastet werden. Dies gilt beispielsweise bei Klagen zum Diesel-Skandal und zu unzulässigen Klauseln in Fitnessstudio-, Versicherungs- oder Bankverträgen.
Zügigere Verfahren bei großen Wirtschaftsstreitigkeiten
Spezielle Wirtschaftssenate (Commercial Courts) sollen Verfahren bei großen privatrechtlichen Wirtschaftsstreitigkeiten beschleunigen. Damit auch internationale Unternehmen davon profitieren, ist Englisch die Gerichtssprache.
Mit Material der dpa.
Hinweis: Wir haben nachträglich ergänzt, dass im Nahverkehr die Bundesländer darüber entscheiden, ob ein Messerverbot eingeführt wird oder nicht.