Kleinparteien und Einzelkandidaten haben in Nordrhein-Westfalen weiter gute Chancen, in die Stadt- und Gemeinderäte einzuziehen. Grund ist ein Urteil des Landesverfassungsgerichtshofs in Münster, der am Dienstag eine 2016 eingeführte Sperrklausel von 2,5 Prozent der Stimmen als Verstoß gegen das Grundgesetz wertete und für nichtig erklärte.
Nordrhein-Westfalen:Hürde gekippt
Im Duisburger Rathaus sind 13 politische Gruppierungen vertreten - deshalb wurde vergangenes Jahr eine 2,5-Prozent-Sperrklausel für Kommunalwahlen eingeführt. Doch verfassungsgemäß war das nicht.
Von Christian Wernicke, Düsseldorf
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