Süddeutsche Zeitung

Nordrhein-Westfalen:Gesetz gegen Gefährder

Die Polizei in NRW kann Verdächtige, bei denen droht, dass sie eine schwere Straftat begehen wollen, künftig 14 Tage lang festsetzen. Auch gegen Demonstranten können Beamte schärfer vorgehen.

Von Christian Wernicke, Düsseldorf

Nordrhein-Westfalen hat sein Polizeigesetz verschärft. So können künftig sogenannte Gefährder bis zu 14 Tage lang vorsorglich in Sicherungsgewahrsam genommen werden, wenn nach den Erkenntnissen von Ermittlern droht, dass sie eine schwere Straftat begehen wollen. Die Reform erleichtert die Videoüberwachung wie auch die elektronische Überwachung von Nachrichten, die von Handys über Messengerdienste wie Whatsapp versendet werden. Außer den Regierungsfraktionen von CDU und FDP stimmte am Mittwoch auch die SPD dem Gesetz zu, die Grünen votierten dagegen.

Die schwarz-gelbe NRW-Koalition hatte ihren ursprünglichen Gesetzentwurf nach Kritik von Verfassungsrechtlern überarbeitet. So verzichtete Innenminister Herbert Reul (CDU) darauf, nach bayerischem Muster den vagen Rechtsbegriff der "drohenden Gefahr" ins Gesetz zu schreiben. Stattdessen werden nun konkrete schwere Straftaten aufgezählt, die drohen müssen, ehe ein Bürger präventiv - also ohne begangenes Vergehen - in "Unterbindungsgewahrsam" genommen werden darf. Reul sprach am Mittwoch von "einem Anti-Terror-Paket", die Polizei in NRW könne nun "handeln, bevor die Bombe explodiert."

Die Grünen kritisierten, dass nach dem neuen Gesetz Demonstranten, die sich, etwa bei Protesten im Hambacher Forst, einer Identitätsfeststellung verweigern, künftig bis zu sieben Tage lang festgehalten werden dürfen. Ein FDP-Abgeordneter warf den Grünen deshalb "Klientelpolitik" zum Schutze von Straftätern vor.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4250555
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 13.12.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.