Stimmabgabe in Deutschland:Wahlbeteiligung? Uns doch wurscht!

Seit Jahrzehnten sinkt die Wahlbeteiligung, doch die Parteien interessiert das nicht. Gute Vorschläge, etwas dagegen zu tun, gibt es seit Jahren. Umsetzen will sie aber keiner.

Von Thorsten Denkler, Berlin

Sachsen, Brandenburg, Thüringen - drei Wahlen. Und jedes Mal ist nur jeder zweite Wahlberechtigte zur Wahl gegangen. Und jedes Mal gab es danach einen kleinen Aufschrei. Das sei schlimm für die Demokratie! Und da müsse doch nun endlich etwas dagegen getan werden.

Richtig. Nur sinkt die Wahlbeteiligung nicht erst seit gestern. Das ist im Bund nicht anders als in den Ländern. Der Rekord liegt bei 91,1 Prozent. Erzielt 1972 in der alten Bundesrepublik. Im wiedervereinigten Deutschland kam zuletzt 1998 ein Spitzenwert von 82,2 Prozent zustande. 2013 waren es nur noch knapp über 70 Prozent.

Über Jahrzehnte besorgte Politiker-Gesichter nach Wahlen - aber getan wird bis heute nichts dagegen. Der angebliche Schmerz der niedrigen Wahlbeteiligung, er ist nur eine Mär.

Da wirkt es geradezu niedlich, wenn die SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi fordert, Wahllokale in die Innenstädte, in Fußgängerzonen und Einkaufszentren zu verlegen. Die Grünen können sich vorstellen, die Wahlperiode auf fünf Jahre zu verlängern, wenn gleichzeitig Volksentscheide in den Jahren dazwischen die Regel werden. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi fände es gut, wenn jede Fraktion die Wähler zu einer Bundestagwahl mit einer Frage behelligen dürfte, die mit Ja oder Nein zu beantworten wäre. Die Entscheidung müsste dann bindend für den künftigen Bundestag sein. Das würde die Massen mobilisieren. Verfassungsrechtlich übrigens äußerst problematisch.

Es spricht in der Tat nichts dagegen, den Faulen entgegenzukommen und das Wählen attraktiver zu machen. Das fängt mit der Wahlbenachrichtigung an, die wie ein behördlicher Mahnbrief ins Haus flattert. Und endet sicher nicht mit den oft wenig einladenden Wahllokalen. Das einzig Gute daran ist, dass dann jeder mal sieht, unter welchen oft erbärmlichen Umständen Schüler heute unterrichtet werden.

Wahl per Handy in Estland

In einigen Ländern wie der Schweiz oder in Estland werden gute Erfahrungen mit der elektronischen Stimmabgabe über das Internet gemacht. In der Schweiz können vor allem Auslandsschweizer via Internet wählen. Alles natürlich verschlüsselt und mit PIN gesichert. Die Kantone können aber frei entscheiden, ob sie diese Art der Stimmabgabe zulassen, wenn etwa Volksentscheide anstehen. In Estland ist zudem die Wahl per Handy möglich. Mit einer kostenlos zur Verfügung gestellten SIM-Karte wird die Stimmabgabe sicher gemacht.

In Deutschland hat solchen Ideen das Bundesverfassungsgericht erst 2009 einen ziemlich dicken Riegel vorgeschoben. Es verlangt, dass "jeder Bürger" die "zentralen Schritte der Wahl ohne besondere technische Vorkenntnisse zuverlässig nachvollziehen und verstehen können" muss.

Höhere Wahlbeteiligung über den elektronischen Weg? Fällt flach

Zettel, Stift, Wahlurne, auszählen, das versteht jeder. Aber um Mikroprozessoren und Software zu verstehen, dazu braucht es Expertenwissen.

Zudem müsse der Wähler jederzeit "zuverlässig nachvollziehen" können, "ob seine Stimme unverfälscht erfasst und in die Ermittlung des Wahlergebnisses einbezogen wird". Das geht mit elektronischen Wahlverfahren nicht. Da muss der Bürger auf jene vertrauen, die die Technik entwickelt haben. Dem Bundesverfassungsgericht reicht das nicht.

Die Wahlbeteiligung über den elektronischen Weg zu erhöhen, fällt also flach.

Ein Grund, weshalb sich die Parteien wenig bis gar nicht um die Wahlbeteiligung kümmern, ist: Sie kann ihnen egal sein. In den Parlamenten werden die Sitzplätze nach dem Anteil an den abgegebenen gültigen Stimmen vergeben. Nichtwähler finden dort nicht statt.

Vorschlag: weniger Wähler, weniger Geld

Einzig in der Wahlkampfkostenerstattung spüren sie etwas, weil sie nur für jede abgegebene Stimme Geld bekommen. Das fällt allerdings kaum ins Gewicht. An den gut 150 Millionen Euro, die die Parteien jedes Jahr aus staatlichen Töpfen bekommen, hat eine geringere Wahlbeteiligung in der Summe noch nichts geändert.

Dabei hat schon 1993 die vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker einberufenen Parteienfinanzierungskommission folgenden Vorschlag gemacht: Die staatliche Parteienfinanzierung solle an die Wahlbeteiligung gekoppelt werden. Gehen weniger Menschen zur Wahl, gäbe es dann auch deutlich weniger Geld für die Parteien.

Noch spannender ist der Vorschlag, den der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim seit Jahr und Tag vorträgt: Er geht zurück auf die Weimarer Republik. Damals gab es für 60.000 Stimmen jeweils ein Mandat. Der Reichstag wuchs und schrumpfte mit der Wahlbeteiligung. Das wäre auch ein Modell für den Bundestag.

Es wäre interessant, zu sehen, was die Parteien dann alles in Bewegung setzen würden, um mehr Wahlberechtigte an die Urnen zu bekommen. Leider spricht über beide Vorschläge heute niemand mehr in der Politik.

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