Niedersachsen:Wahlanfechtung ohne Erfolg

Niedersachsens Verfassungsgericht sieht in den Vorwürfen rund um eine sogenannte Kriegskasse der AfD keinen Grund für eine Wiederholung der Landtagswahl 2022. Zwar hätten sechs spätere Listenkandidaten der AfD, die auch in den Landtag einzogen, auf ein Privatkonto des heutigen AfD-Landeschefs Ansgar Schledde eingezahlt, jedoch sei darin kein Wahlfehler zu erkennen, entschied der Staatsgerichtshof in Bückeburg. Auch in der Aufstellung der AfD-Landesliste auf einer Delegierten- statt einer Mitgliederversammlung sah das Gericht keinen Wahlfehler. Angestoßen hatten das Wahlprüfungsverfahren zwei FDP-Mitglieder, deren Partei den Verbleib im Landtag knapp verpasst hatte.

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