Der Staatsrechtler Hans Michael Heinig hat die Vorab-Überprüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter auf ihre Verfassungstreue verteidigt. „Wir wollen ja weder Islamisten noch Links- oder Rechtsextremisten an der Spitze der Verwaltung“, sagte er der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung. Oberbürgermeister und Landräte übten als Beamte staatliche Gewalt aus. Für eine liberale Demokratie sei es deshalb wichtig, dass keine Verfassungsfeinde in solche Positionen kämen. Anlass der Debatte sind Entscheidungen niedersächsischer Wahlausschüsse vor den Kommunalwahlen am 13. September. Dabei wurden mehrere Politiker der AfD wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue von Kandidaturen ausgeschlossen.
Heinig bewertete dieses Verfahren als richtig: „Weil man Verfassungstreue schon effektiv bei der Erstellung des Wahlzettels berücksichtigt.“ Allerdings wies der Jurist auf prozessuale Risiken hin: Abgewiesene Kandidaten könnten in der Regel erst nach der Wahl gerichtlich gegen ihren Ausschluss vorgehen.